von mir mit dem Bemerken zu Protokoll gegeben, daß, obwohl die größte Sparsamkeit beym städtischen Haushalte erfordert wird und in Geschäften zur Hand gehalten wird, so soll hier eine Ausname gelten; die Bittende ist eine arme vaterlose Beamtenstochter, stets krank, dem Erblinden nahe und ohne allen Verdienst, die Mutter ein alte kränkliche Frau mit einer Pension von 116 fl ohne weiterem Vermögen. Bereits 2 Jahre ist es, daß die Arme ihre Bitten dem Maate. zuerst überreichte und da jetzo die Frage hierüber vorliegt, wo sie von allen Bedrängnissen des Lebens erfaßt, einer großen Armuth Preis gegeben ist, so hielte ich Abweisung für ein Verbrechen und votire auf die Gnadengabe aus gemeiner Stadtkasse von 50 fl C.M. gleichmäßig jener, welche der hiesigen Beamtenswaise von Bernberg bewilligt wurde, da auf Erhaltung, die hier gebothen seyn möchte, nicht angetragen werden kann. Die ehrfurchtsvolle Bitte erlaube ich mir beyzufügen, daß ein löblicher Maat. die arme Bittende der besondern Gnade Sr. Majestät unsers allergnädigsten Landesvaters empfehlen möchte. Mit dem Antrage des H. Ökon. Rathes Kaindl ist auch H. Neckheim, so wie die anwesenden Herrn Bürgerausschüsse Zeininger Haindl, Schlager, Ryzolli und Sonnleithner einverstanden. Beschluß Es sey auf die Verwilligung
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