Andreas Pfarl war schon Mitkompetent um die zulezt erledigt gewesene Landgerichtsdienergehilfenbedienstung hier und ich habe mich schon in meinem dießfälligen Vortrage am 16. März v.J. ausgesprochen, daß ich ihn an Stelle des damals ernannten Joh. Obermair in Vorschlag gebracht hätte, wäre nicht schon damals die gegenwärtige Erledigung der Polizeimannsbedienstung in Aussicht gestanden, daher ich mir den Pfarl für selbe reservirte, da er aus dem Traunkreise gebürtig, 36 Jahre alt, ledig ist, sich einer gesunden, starken körperlichen Constitution erfreut, nun als ein ordentlicher, nüchterner Mann bekannt ist, auch des Lesens und Schreibens gut kundig und laut Abschied bei dem k.k. Inf. Reg. G. H. Baden durch 14 Jahre, 5 Monate und 26 Tage als Gemeiner Tambour, Gefreiter und Korporal treu und redlich diente, bei der hies. Bürgerwehr als Tambour eintrat und sich für selbes und für die Stadt durch Abrichtung der Tambours Verdienste erwarb. Da nun dem Joh. Obermair erst, kürzlich die Landgerichtsdienersgehilfenbedienstung zu Theil wurde und er in selber noch zu kurze Zeit dient, er sich sohin erst die gehörigen Lokalkenntnisse sammeln muß, so würde ich für den erledigten Polizeimannsdienst den Pfarl in Vorschlag bringen, und auf folgenden Bescheid an ihn antragen: Dem Bitteller wird der bei diesem Maãte erledigte, Polizeinmannsdienst mit der damit verbundenen Löhnung, der freien Wohnung und der für einen Polizeimann bestimmten Montur gegen dem verliehen, daß an die ihm in dieser Eigenschaft obliegenden Pflichten, wie sie ihm in seiner Instruktion mitgetheilt werden genau und pünktlich erfüllen, daß er sich stets eines anständigen sittlichen und nüchterne Benehmens befleiße, sich der strengsten Subordination bei seinen Vorgesezten befleiße, die ihm zugekommenen schriftlichen und mündlichen Befehle schnell und pünktlich befolge, als er ansonst bei Außerachtlassung dieser seiner Pflichten nach fruchtlosen vorausgegangenen Ermahnungen die sogleiche
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