voll geworden ist, daß es sein Opfer bereits erdrückt hat? Schon einmahl, als es sich darum handelte, für die Pension der Frau Maats-Rathswittwe Christine von Bernberg Rath zu schaffen, haben sich die Herrn Bürgerausschüße in einer viel schwierigeren Periode, weil die Kassamitteln nicht vorhanden waren, auf eine so zarte, liebliche und würdevolle Weise ausgesprochen, daß ihnen dieserwegen mittelst des kr. ä. Erlaßes d.d. 31. März 1820 Z. 2984 das Wohlgefallen der höhere Behörden zu erkennen gegeben wurde. An diesen Sinn? appellirt nun H. Referent auch heute und trägt mit Rücksicht auf den baaren Kassabestand pr. 2080 fl C.M. und weil auch die Rechnung pro 1846 mit einem Uiberschuße von 4142 fl 52 1/4 xr C.M. abgeschloßen hat und die Bittstellerin tadelloser Aufführung ist, an auf folgenden Beschluß: Es sey auf die Verwilligung einer Gnadengabe zu normalmäßigen Betrage jährlicher 58 fl 20 xr C.M. aus gemeiner Stadtkasse für die Josefa Suchy anzutragen und ihr dießfälliges Gesuch unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes mit einrathendem Berichte dem k.k. Kreisamte vorgelegen. Herr Mag. Rath Maurer ist mit dem Antrage des H. Referenten durchaus einverstanden so wie auch demselben H. Mag. Rath Knoll vollkommen beytritt. H. Ökon. Rath Kaindl dictirt wortgetreu folgendes zu Protokoll: Der hier vorliegende Fall wird
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