den Landgerichtsdiener und beziehungsweise der acht Polizeysoldaten auf tägliche 2 xr C.M. für jeden jedoch nur auf die Dauer eines Jahres an und nicht von 3 Jahren, denn bleiben nach Umfluß eines Jahres diese Theuerungsverhältnisse noch, so können diese Diener wieder einschreiten und sie werden wieder die nöthige Unterstützung erhalten. Gestalten sich aber die Verhältnisse wieder billiger, so haben sie während dieses Jahres eine billige Entschädigung für die Zeit, wo sie theurer leben mußten. Mit dem letztern Antrage stimmen auch der Herr Ökonomie-Rath Eysn so wie die anwesenden Herrn Bürgerausschüße Zeininger, Heindl, Schlager, Ryzolli und Sonnleitner mit ihrer Civilstimme vollkommen überein. Das Präsidium schließt sich der Meinung des H. Referenten an, daher Beschluß per majora. Nach dem Antrage des Herrn Referenten Referat des H. Ökon. Rathes Kaindl: 3040. Distr. Koãt Gleink sendet zur Z. 2205 das mit der Publikationsklausel versehene Edict wegen Beystellung den pro 1848 erforderlichen Holzund Nägelgattungen. Als Beylage zu dem betreffenden Lizitationsacte. ad N. 3047. Maãtische Erledigung v. 27. v.M. wegen Aufname der Bauamtsgeldu. Material-Rechnung pro 1846. Ist diese Rechnung sammt aller Beylagen dem k.k. Kreisamte zu überreichen. 3242. Auskultant Neuber überreicht den Lizitations-Reinerlös für die eisernen Fensterkörbe aus dem Kaserngebäude pr. 66 fl 5 1/5 xr C.M. Dem Kassaamte zur Empfangname u. Verrechnung.
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