Ökonomische Ratsprotokolle 1847

als was den übrigen subalternnen Beamten und Dienern wurde. Ich sehe ferner nicht ein, warum ich auf Holz für die 8 Polizeysoldaten antragen soll; denn befinden sie sich im Dienste, so ist die Wachtstube ohnehin geheizt, außer dem Dienste ist die Wohnstube ihr Aufenthalt, und diese zu heizen, hat doch wohl die Stadt keine Ursache, denn sie würden sie ja auch dann erwerben, wenn sie gar nicht angestellt wären. Einen 10 % Zuschuß soll meiner Meinung nach die Stadtkasse auch tragen können. Er beträgt für den Wachmeister jährlich 15 fl C.M. für den Landgerichtsdiener 17 fl für einen Polizeysoldaten täglich 1 1/5 xr C.M., da ich aber hier doch auf tägliche 2 xr C.M. antragen würde, schon wegen der Unzahlbarkeit des Bruchtheiles und der leichtern Verrechnung für einen Mann jährlich 12 fl C.M. sohin für acht 96 fl so daß die Mehrauslage im Ganzen ausmacht 128 fl C.M. Mein Antrag geht daher auf folgenden Beschluß: Es seyen diese Gesuche unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes und Kassaabschlußes dem k.k. Kreisamte mit vorwortlichem Berichte vorzulegen und darauf anzutragen, daß gleichwie bey den übrigen subalternen Beamten und Dienern des Maãtes für drey Jahre bewilliget werde, dem Polizeywachtmeister und Landgerichtsdiener auf ihre Gehalte einen 10 % Zuschuß, den Polizeydienern aber auf ihre Löhnung eben so lange tägliche 2 xr C.M. zulegen zu dürfen. Mit diesem Antrage des Herrn Referenten Bleyer sind die Herrn Mag. Räthe Maurer, Buberl und Knoll vollkommen einverstanden. Herr Ökonomie-Rath Kaindl trägt in Hoffnung auf günstigere Aussichten von Wohlfeilheit auf einen 10 % Zuschuß der Löhnungen für den Polizeywachtmeister und

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2