Erhöhung ihrer Löhnungen und Gehalte gerichtet und von Seite der Polizeydiener noch insbesonders auf Verwilligung eines zu bemessenden jährlichen Holzquantums. Der von ihnen vorgeführte und wohl auch zu berücksichtigende Grund ist, daß sie bey der gegenwärtigen Theuerung nicht leben können. Nun bezieht ein Polizeymann täglich 12 xr C.M. was im Jahre 72 fl C.M. thut, hat noch überdieß Montur und freye Wohnung. Der Polizeywachtsmeister hat jährlich 150 fl der Landgerichtsdiener 170 fl und auch diese beyden haben von gemeiner Stadt Montur und freye Wohnung, der letztere noch insbesonders zwey Klafter 30 zöllige weiche Brennscheiter. Daß sie bey diesen Bezügen derzeit nur kümmerlich leben können, dürfte wohl allgemein eingesehen werden, darum faße ich mich kurz. Sr. Majestät haben erst jüngst nach dem Antrage der H. Ökonomie-Räthe und Bürgerausschüße mit a.h. Entschließung vom 23. Februar d.J. intimirt durch Kreisamtsdecret d.d. 24. März d.J. Z. 3742 den subalternen Beamten und Dienern dieses Maãtes einen 10 % Besoldungszuschuß auf drey Jahre aus den städtischen Renten allergnädigst bewilligt. Während der Zeit dieser Verhandlung hat die Theuerung zugenommen, ich darf daher mit Recht voraussetzen, daß, hätten sich die in Rede stehenden Bittsteller den nun Begnadigten angeschlossen, auch sie wären gleichmäßig berücksichtiget worden und zwar um so mehr, als gerade bey dieser Gattung Diener es durchaus nicht angeht, daß sie auf Nebenverdienste angewiesen und in der Abhängigkeit vom Publico erhalten werden. Ich sehe aber auch auf der andern Seite auf keine Ursache ab, ihrerseits ein Mehreres und Anderes anzutragen,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2