nommen werden müssen, bereits so vermehrt hat, daß jeder Winkel noch zur Unterbringung derselben verwendet werden, musste und muß; und dass dadurch die Verrichtungen des Hausmeisters im Krankenhause sehr vermehrt und seitdem erschwert worden seien. Hiernach und wenn die Verpflichtungen des Hausmeisters im Wesentlichen darin bestehen, daß er die in das Krankenhaus überwiesen werdenden Individuen übernehme, in die Krankenzimmer unterbringe, ihre Kleidungsstücke, Wäsche und Effekten verzeichne, diese Habseligkeiten, was so häufig nothwendig ist, reinige, weil es voll Schmutz und Ungeziefer ist, deren Ein- und Austritt vormerke, die mit Ausschlag der behafteten, die Ärzte und Wundärzte bei Gefahr eines Verzuges sogleich herbeihohle, sowie auch die verschriebenen Arzneimittl aus der Apotheke bringe, übrigens täglich bei der Ordination gegenwärdig sei, und den Kranken die verschriebenen Medikamente etc. etc. aus der Apotheke herbeischaffe, das Versehen mit den h. Sterbesakramenten, das Leichentuch der Verstorbenen besorge bei den gerichtl. Obduktionen Dienste verrichte, endlich die Relikten jedes Verstorbenen zur öffentl. Versteigerung verzeichne und abliefere, so hält Hr. Referent die verlangte Aufbesserung der Hausmeisterslöhnung von tägl. 25 xr E.Sch. auf 25 xr C.M. noch eher für zu gering und trägt darauf an, daß sich wegen Erhöhung der Löhnung des Hausmeisters von täglichen 25 xr E.Sch. auf tägl. 25 xr C.M. um so mehr bei dem k.k. Kreisamte verwendet, als auch die 3 Krankenwärterinnen in diesem Hause laut h. Reg. Dek. v. 28. Aug. 1845 ihr Lohn in gleichem Maße erhöht wurde, übrigens der Bestreitung dieser Auslage aus dem M. Fonde nach dem beizuschließenden Rechnungsextrakten kein Anstand im Wege liegt. Bei der von dem Hr. Vorstande gehaltenen Umfrage stellt der Hr. Oekonom. Rath Woisetschläger überzeugt von der Nothwendigkeit der besprochenen Erhöhung das Einrathen auf eine solche von 25 xr E.Sch. täglich auf tägliche 20 xr C.M., womit sich auch der H. Oekon. Rath Kaindl und die anwesendenen Hr. Bürgerausschüsse, leztere mit einer Curialstimme einverstanden erklärten, daher nach dem Einrathen des Hr. Oek. Raths Woisetschläger. Bei dem k.k. Kreisamte sich
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