tungen des Rechnungsrevidenten genau zu benehmen, welche jener in seiner Relation ad N. 2136 niedergelegt hat. Endlich wird derselbe noch aufmerksam gemacht, jene Holzabfälle, die man vom Neubrückenbau für das städt. Bauamt als verwendbar zurück behält, in dieser Rechnung als Vorrath ersichtlich zu machen, u. in seiner Mat. Rechnung pro 1847 gehörig in Empfang zu nehmen. 2225. Landgerichtsdiener Katzenbeißer um Beschaffung eines neuen Ofens in seiner Wohnung. Der Bauverwalter hat mit 2 Bürgerausschüssen Nachsicht zu pflegen, und im Falle der Nothwendigkeit einen Kostenanschlag zur Herstellung eines genauen Kachelofens vorzulegen, und ins Präliminar pro 1848 aufzunehmen. 2227. Derselbe zeigt den schadhaften Zustand des Hofthores im Gerichtshause wegen seiner Reparatur an. Ist dem H. M. Rathe Buberl abzutretten. 2228. Derselbe zeigt die Nothwendigkeit der Ausbesserung der Dunggrube im Gerichtshause an. Der Bauverwalter hat mit 2 Bürgerausschüssen Nachsicht zu halten, und diese Arbeit im Falle ihrer Nothwendigkeit auf Wochenlisten in städtischer Regie vornehmen zu lassen. 2287. Sekretär Gärber überreicht den Reinerlös pr. 76 fl 38 xr C.M. für die im städtischen Herdergarten versteigerten Bauholzabfälle. Dieser Betrag dem Kassaamte zuzuführen. 2278. Protokoll über die Licitation wegen Beistellung von weißblechenen Rinnen zum Schulhausee im Ennsdorf. Dem Bauverwalter mit dem Auftrage, nach vorgenommener Dachdekung im Schulhause zu Ennsdorf diese Rinnen anfertigen u. aufziehen zu lassen, u. für die gehörige Anstreichung derselben zu sorgen, wornach sodann der Conto der Zahlung wegen vorzulegen sein wird. 2341. Der Bauverwalter wegen Herstellung einer Hütte zur Ausbewahrung der Feuerlöschrequisiten. Sind 2 Hütten im Hofe des Exjesuitengebäudes und im Rathhaushofe an dem bereits bezeichneten Platze zu errichten, und diese Arbeit auf Wochenlisten zu veranlassen. 2342. Derselbe zeigt den schadhaften Zustand des städt. Frohnleichnamsaltars an. Hierüber hat Exhibent mit 2 Bürgerausschüßen Nachsicht zu pflegen, und über diese Arbeit im Falle ihrer Nothwendigkeit
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