Politische Ratsprotokolle 1846

oder ohne Gehilfen betreibe, wovon er unter Rückschluß seines Wanderbuches rathschlägig verständigt wird. 7774 de ao. 1845. Franz Schürrer um ein Taschnerbefugniß. Da nach den Bestimmungen des hohen Regg̃s-Circulars v. 29. 7ber 1839 die Ausübung der Taschnerey zu den freyen Beschäftigungen gehört, so unterliegt der Betrieb des selben von Seite des Bittstellers gegen dem keinem Anstande, daß er sich sogleich einen Erwerbsteuerschein löse u. angebe ob er dieselbe mit oder ohne Gehilfen betreibe, wovon er rathschl. verständiget wird. 1711 de ao. 1845. Alois Neumayr um Verleihung eines personellen Weißwarenhandlungsbefugnißes. Da nach den Grundsatze des hohen Regg̃scirculars v. 29. 7ber 1839 der Weißwarenhandl in die Kathegorie der freyen Beschäftigungen gehört, so unterliegt der Betrieb desselben von Seite des Bittstellers gegen dem keinem Anstande, daß er sich sogleich einen Erwerbssteuerschein löse u. anzugeben habe, über diese Beschäftigung mit oder ohne Gehülfen betreibe, wovon er unter Rückschluß der Beilagen rathschlägig verständigt wird. Nachtrag zum Referate des Hr. Mag. Rathes Maurer. 2400. Math. Reder Rechnungsführer der St. Michaelskirche depositirt ad N. 9255 p. zum Kirchenvermögen 100 fl CMz. Der Dep. Koõn zur Empfangname u. Ausstellung der Legscheine zuzustellen u. dem Deponenten eine Abschrift der Bestättigung des Vergolders Greil über die ihm aus dem bey Franz Rieß vorgefundenen u. depositirten Kirchengeldern zum Rechnungsbelage hinauszugeben. gelesen Haydinger Gärber Sekretär

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