Politische Ratsprotokolle 1846

zu beurtheilen ist, u. nach selben in die Kathegorie der freyen Beschäftigungen gehört, so unterliegt der Betrieb desselben von Seite des Bittstellers gegen dem keinem Anstande, daß er sich sogleich wegen Lösung eines Erwerbsteuerscheines melde und anzugeben habe, ob er diese Beschäftigung mit oder ohne Gehilfen betreibe, wovon er rathschlägig verständiget wird. 9774. de ao 1845. Jos. Kirchberger um die Bewilligung zur Verfertigung von Schusterwerkzeugen u. Reparierung anderer Werkzeuge. Da nach den Bestimmungen der hohen Regg̃sverordnung v. 29. 7ber 1839 die Verfertigung einiger unbedeutender Artikel von Schusterwerkzeugen sowie der Reparirung anderer Werkzeuge in die Kathegorie der freyen Beschäftigungen gehört, so wird dem Bittsteller die Ausübung derselben gegen dem gestattet, daß er sich hiezu einer conceßionirten Feuerstätte bediene, sich sogleich einen Erwerbsteuerschein löse u. angebe, ob er selbe mit oder ohne Gehilfen betreibe, wovon er rathschl. zu verständigen. 8305 de ao 845. Johan Pöpperl um Bewilligung zur Verfertigung von Ziehwerkzeugen. Da nach den Bestimmungen der hohen Regg̃s-Verordnung v. 29. 7ber 1839 die Verfertigung von Ziehwerkzeugen, als für Schuhmacher, Riemer, Sattler u. Gärberwerkzeugen zu den freyen Beschäftigungen gehört, so unterliegt die Ausübung derselben von Seite des Bittstellers gegen dem keinem Anstande, daß er sich hiezu eines concessionirten Feuerrechtes bediene, sich zugleich den Erwerbssteuerschein löse und angebe, ob er selbe mit

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2