geben, daß die angesuchte Dienstesstelle einem andern Bewerber verliehen wurde u. ist wegen Zustellung dieser Erledigung an Anton Erben der Maãt von Budweis mit Schreiben zu ersuchen. Endlich ist wegen Bemessung der Diensttaxe unter Anschluß des vorgeschriebenen von der Kanzlei anzufertigenden Verzeichnisses die Note an die Caãlbez. Verwaltung Linz unter der Uiberschrift an ihren Vorstand zu erlassen, u. da nach den h. Hofdekt. v. 20. Juli 1847 No. 2295 unerledigte systemisirte Auskultantenstellen in der Regel kein Concurs auszuschreiben, sondern nur dann hierzu zu schreiten ist, wenn sich durch längere Zeit keine ausgezeichneten Bewerber hierum melden sollten u. die Besetzung derselben dem Gange der Gerichtstelle förderlich ist, hiermit vor der Hand zu sistiren. Haydinger Pospischil Sec.
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