Politische Ratsprotokolle 1846

des § 7 des bezogenen h. ständischen Circulares dd. 10. August 1840 N. 2397, wenn zwischen den Betheiligten kein anderes Uibereinkommen getroffen werden könnte, das Amt handeln u. sofort einerseits die Rückvergütung der ausgewiesenen Uiberzalungen an Jene, welchen sie gebürt, andernseits aber auch die Eintreibung der Abgänge von Jenen verfügen zu können, welche an dieser Kontribution bisher zu wenig oder gar Nichts bezalt haben. Zur Vorname dieser Liquidation ergeht gleichzeitig der geeignete Auftrag an den hierseitigen Reichnugsrevidenten Loitzenbaur u. wird ihm in Verhältniß der Schwierigkeit dieser Aufgabe u. mit Rücksicht auf seine anderweiten Obliegenheiten der Termin zur Vorlage des dießfälligen Operates bis 11. Juny d.J. gegeben wo sodann auf Grundlage desselben unter Zuzug der Herrn Ökonomieräthe und Bürgerausschüße, dann jener Interessenten, welche sich bis dahin über Antheilname an der in Frage stehenden Guthabung pr 6403 fl 23 2/4 xr CMz zweifellos werden ausgewiesen haben, die weitere Berathung darüber stattfinden wird, ob die Ausgleichung im angedeuteten Repartitions oder mit Aufgebung der hieraus sich ergebenden Ansprüche in welchem Wege sonst zum Besten des städtischen Gemeinwesens u. Nutzen des hiesigen Publikums nach dem Beyspiele anderer Gemeinden bewirkt werden könne u solle. Denn da folgerecht der von der Bürgerschaft abgegebenen Erklärung und des im Mittel liegenden h. Reggsdekretes dd. 12. Aug. 1832 Z. 18789 u. k. ä. Intimation dd. 7.

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