der entwendeten Gegenstände erfolgt war. Die an Josefa Zierer verübte Entwendung dagegen sei bei dem Mangl obiger Bedingung allerdings strafrechtlich zu behandeln, sei durch die Aussage der Be-- schuldigten und Zeugen in Vereinigung mit dem übereinstimmenden Geständnisse der Inquisitin in facto sichergestellt und qualificire sich bei dem Umstande, als einerseits der Werth der außer dem Dienstverhältnisse entwendeten Gegenstände nur den Betrag von 1 fl 48 xr CMz, sowie der im Dienste entwendeten den Betrag von 1 fl 53 xr CMz erreicht, und andererseits diese Effekten als ein der Inquisitin anvertrautes Gut angesehen werden können, zur schw. Polizeiübertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums durch Diebstahl, in Betreff dessen der Beweis der Schuld durch das mit den gesetzl. Erfordernissen versehene Geständniß hergestellt wird. Dagegen ist Inquisiten des ihr angeschuldeten Gelddiebstahls an Kajetan Löschenkohl nicht für beschuldigt anzusehen, da diese Beschuldigung auf einem bloß entfernten Verdacht beruht, und das in Gegenwart der Zierer'schen Eheleute abgelegte oder ihr vielmehr abgenöthigte Geständnis vor Gericht nicht bestättigt wird, übrigens den wider sie erhobene Verdacht, daß sie, da ihr Zierer keinen Kreutzer an Dienstlohn gab, doch Geld besaß, durch Zeugen-Aussagen entkräftet wird. Mit Bezug auf das vorangeschikte und in Entgegenhalt des erschwerenden Umstandes nämlich der Fortsetzung des Diebstahls durch längere Zeit, zu den mildernden Umständen, daß Inquisitin vor der That eines unbescholtenen Lebenswandels war, der durch den Diebstahl herbeigeführte Schaden zur Gänze aus dem rückständigen Dienstlohne der Inquisitin ersezt wird, endlich, daß sie sich von Zufügung eines größeren Schadens freiwillig enthält, ist Hr. Referent mit Rücksicht auf ihren schwangeren Zustand der Meinung, daß dieselbe der schweren Polizeiübertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums durch Diebstahl schuldig, u. dieserwegen mit 8 tägigem Arreste zu bestrafen sei, auch der Josefa Zierer 1 fl 12 xr CMz zu ersetzen habe. Nachdem nun mit diesem Antrage
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