Dieser Meinung schlossen sich die anwesenden Hrn. Votanten zur Gänze an, daher die selbe erwuchs zum Beschlusse per unanimia nach dem Antrage des Hr. Referenten und als in folgendem Erkenntnisse: Martin Weit habe sich durch sein ungestümmes Benehmen im hies. Kreisamtsgebäude eines Polizeivergehens schuldig gemacht und werde ihm hiefür der ausgestandene 4 tägige Untersuchungsarrest als Strafe angerechnet. Haydinger Maurer M. Rath Buberl Knoll M. Rath Mag. Rath Neuber Ausk. Raths-Protokoll in Politicis Sitzung am 21. Februar 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath. Maurer Buberl Bleyer Knoll Auskultant Gärber Referat des Hr. Mag. Rathes Buberl. 1440. Prot. mit den Vorstehern des Ahlschmiedhandwerkes wegen Meisteraufname des Joseph Buchberger. Aufzubehalten u. wird dem Jos. Buchberger auf sein Gesuch Z. 888 unter Rückschluß der Beylagen rathl. bedeutet, daß über die von den Vorstehern des Ahlschmiedhandwerkes auf sein Gesuch wegen Meisteraufname bey diesem Handwerke abgegebenen negativen Erklärung der Maãt dasselbe auch nicht verhalten könne, den Bittsteller
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