ein Betrag pr 200 fl CMz zur Vertheilung in diesem Jahre nebst dem jährlichen Stiftungserträgniße monatsweise hergenommen werde, oder daß also mit Ende l.M. nebst den obigen 64 fl 23 2/4 xr aus den jährl. Erträgnißen noch der Betrage v. 22 fl 3 4/4 xr zusammen 86 fl 27 xr CMz zu Anfang eines jeden künftigen Monats, aber jedesmal aus dem Erträgniß 48 fl 26 xr u. aus diesen 200 fl 16 fl 40 xr zusammen 65 fl 6 xr CMz repartirt u. ausbezalt werden. Zeigt sich mit Ende des Jahrs ein bedeutender Uiberschuß, soll er im nächsten Jahre mitvertheilt werden, doch finde ich es nicht rathsam, zuerst mit einer größern Betheilung zu beginnen, u. später dieselbe zu mindern, weil dieses nun zu Argwohn u. Unzufriedenheit des armen Volkes führen würde; ich trage daher auf folgenden Beschluß an: Dieses Dekret der A I. Rech. Führung mit dem Auftrag zu zustellen, daß dieselbe den von dem jährl. Erträgniße, der Franz Öppingerschen Stiftungskapitalien pr 581 fl 16 xr CMz für die Zeit v. 19. Dezbr. v. bis Ende l.M. entfallenden Betrag pr 64 fl 23 2/4 xr CMz so wie den v. 200 fl CMz aus der vorhandenen Baarschaft monatl. auf diesen Zeitraum entfallenden Betrag pr 22 fl 3 2/4 xr CMz zu sammen also 86 fl 27 xr CMz auf die derzeit aus dem Armenfonde betheilten Individuen nach Köpfen repartire u. am nächsten Freitag zur Erhöhung ihrer Armenporzion im gewöhnlichen Weg ausbezalt, eben so auch am ersten Freitag im Monat Februar l.J. die Auszahlung des auf diesen Monat entfallenden Betrags pr 65 fl 6 xr CMz u. sohin in jedem kommenden Monath vorhinein pflege u. endlich zur Zeit einer sich bei dieser Stiftung durch Bruchtheile, Interessen, allenfalls ergebenden bedeutendern Uiberschusses am Erträgniße zur weitern Verfügung hierher die Anzeige erstatte. Conclusum zur unanimia: Nach dem Antrage des Hr. Referenten. 8412. Franz Öppingersche Stiftungsrechnung pro 1845. Durch No. 750 de anno 846 erledigt. gelesen Haydinger Pospisil
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