Politische Ratsprotokolle 1846

Franz Öppinger'schen Stiftbriefe. Da dieser Stiftbrief von der h. Regirung unterm 19. Xber v.J. genehmigt worden ist, u. das im vorliegenden Dekrete angezogene h. Dekret v. 4. Juli 1847 Z. 12061 litt. e enthält, daß die Stiftung somit der Genuß derselben erst vom Tage der Bestättigung des ausgefertigten Stiftbriefes von Seite der Regirung eintrette, die dortmals vorräthig gewesene u. noch eingehende Baarschaft mit Rücksicht auf den vorgelegten Vermögensausweis mit Ende Mai 1843 zu alociren war, endlich diese Stiftung in der Art auszuführen ist, daß die jeweiligen aus dem Armeninstitute betheilten Armen zu ihren gewöhnlichen Porzionen noch die nach ihrer Anzahl entfallende Zulage aus dieser Stiftung u. zwar in gleichem Betrage, da das Testament keine Abstufung festsetzt, vierteljährig oder monatlich erhalten, so dürfte es entschieden sein, daß die gegenwärtig aus dem Armenfonde betheilten Individuen das Erträgniß sämtl. nun vorhandenen Stiftungskapitalen zu gleichen Theilen pr Kopf monatlich oder vierteljährig seit 19 Xber v.J. zu erhalten haben. Durch die realisirte Kapitalisirung ist der Kapitalien-Stand auf 12893 fl u. der ganze Vermögensstand mit Zurechnung der bis 31. Oktbr. v.J. ausständig gewesenen Inteẽn pr 229 fl 53 2/4 u. der damals vorhanden gewesenen Baarschaft pr 422 35 auf 13545 28 2/4 xr CMz gestiegen. Wenn derzeit die circa zur Hälfte a 4 % u. zur Hälfte a 8 % anliegenden Kapitalien zusammen jährlich 581 fl 15 xr CMz ertragen, so entfallt für die Zeit v. 19. v.M. bis Ende Jänner l.J. auf 40 Tage 64 fl 23 2/4 xr CMz, welche Vertheilung am nächsten Freitag u. zwar monatlich vorhinein zu geschehen hätte und zwar aus folgenden Gründen:

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