Hölblinger die unbefugte Ausübung der Häfer'schen Fleischergerechtsame, welche sich als eine Gewerbsstörung darstellt, bei sonst zu gewärtigen habender Strafe untersagt, u. Höfer zu deren unmittelbaren Ausübung angewiesen, widrigens bei vorkommenden Klagen des Publikums ohne weiters mit der Verleihung eines neuen Fleischhauergewerbes vorgegangen werden würde und müßte. Haydinger Neuber. Ausk. Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 23. Xber 1846. in Politicis Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des Hr. M. R. Buberl. 10131 Anton Neumair depositirt den dem Tabakschwärzer Johann Uibleis abgenommenen Baarbetrag pr 8 fl CMz. Der Depos. Coõn zur Empfangnahme und Ausstellung der Legscheine zuzustellen. gelesen Haydinger Pospischil Secr.
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