werkes und in Betracht, daß nach der h. Reggsentscheidung dd. 13. April 1826 Z. 7868 das Schuhflicken nur den berechtigten Schuhmachern zusteht, hiedurch nur Anlaß zu Unterschleifen und Gewerbsstörungen gegeben würde, welche sich der Bittsteller bereits mehrfältig schuldig gemacht hat, kann in dieses Gesuch nicht gewilliget werden. Haydinger Gärber Sekretär Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung am 12. Dezember 1846. Gegenwärtige: Herrn Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Gärber Aus dem Referate des H. Mag. Rathes Buberl. 9499. Franz Posbichal bittet um Enthebung seines Dienstes u. ein gnädige Bestätigung seiner geleisteten Dienstzeit u seiner Conduite. Diese Dienstes Resignation u. der Austritt mit 1st k. M. wird zur Nachricht genommen, u. hievon das Kassaamt auf blinden Bogen verständigt; übrigens wird dem Exhibenten auf Rathschlag bestätigt, daß selber
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