Politische Ratsprotokolle 1846

und Verleger finde, diese ist von ihm ganz unabhängig und daraus, daß er dieselbe sicherstelle und den künftig abzuschliessenden Vertrag verabrede, kann noch nicht gefolgert werden, daß er die Schrift mit Umgehung der Censur im Ausland drucken lassen wolle, indem dieses ein Act ist, der vernünftiger Weise erst dieser Bedingung nachzugehen hat. Wozu eine Censur, wenn man für sein Werk keinen Verleger findet? Hiezu kommt aber noch der Umstand, daß Schindler sein Werk zurückgefordert hat, wodurch allein schon der Begriff alles Versuches von selbst wegfällt. Es ergiebt sich damit der Beschluß per unanimia: Es seyen im gegenwärtigen Falle keine solchen rechtlichen Inzichten vorhanden um gegen A. J. Schindler eine Untersuchung wegen Uibertrettung der Censursvorschriften einzuleiten, daß daher das Vernehmungsprotocoll unter Rückschluß der Kommunikate und Beybug eines Rathsprotokollsextractes dem kk. Kreisamte mit Bericht vorzulegen sey. Haydinger Maurer M. Rath. Buberl M. Rath Bleyer M. Rath Gärber Sekretär

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