Ersten erblichen Kaiser von Oesterreich, zu Ungarn, Böhmen, Galizien u. Lodomerien Könige u. Erzherzoge zu Oesterreich, unsern Allergnädigsten Kaiser, Könige, Landesfürsten u. Herrn, bei Ehre u. Treue geloben, Sr. Majestät ihren Erben u. Nachfolgern wie des öster. Kaiserthums Ehre, Nutzen u. Dienst nach Kräften zu befördern, Schaden u. Nachtheil aber, so viel an ihm liegt zu hindern u. abzuwenden. Insbesondere wird derselbe eidlich versprechen, seinen Vorgesetzten in Dienstsachen Gehorsam zu leisten u. ihnen mit geziemender Achtung zu begegnen, die ihm anvertrauten Schriften, Gelder u. Sachen nach ihrer Bestimmung ungesäumt u. wohlbewahrt demjenigen denen sie zukommen sollen, zu über geben; Niemanden, dem es nicht gebührt zu gestatten, von den ihm übergebenen Schriften Einsicht, Abschriften, Auszüge zu nehmen, oder sie selbst eigenmächtig zu ertheilen, sondern jedes ihm anvertraute Amtsgeheimnis sorgfältig zu verschweigen, die ihm befohlene Stellung von Partheien mit Eifer, Fleiß, Klugheit u. Bescheidenheit auszuführen, wir es nach Verschiedenheit der Fälle vorgeschrieben ist, die Gefangenen sorgfältig zu bewachen u. zu behandeln, mit ihnen wie immer geartete Einverständniße weder selbst zu pflegen, noch noch Andern zu gestatten, überhaupt die Pflichten seines Dienstes nach den Gesetzen u. den ihm von seinen Vorgesetzten gegebenen Weisungen mit Treu u. Rechtschaffenheit zu erfüllen u. sich davon weder durch Eigennutz noch sonst durch Leidenschaft oder Nebenabsicht abwendig machen zu lassen. Endlich wird derselbe schwören, daß er mit keiner geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder im In- noch im Auslande verflochten sei u. sich in Zukunft in keine
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2