mäßig nachgekommen ist, daß er sohin mit Bezug auf die Bestättigung des Ortsgerichtes Salaberg und auf das hierämtliche mit Johann Stelzhammer unterm 27. d.M. Z. 878 aufgenommene Protokoll u. bey dem Umstande, da weder in Haag noch hier eine legale Seifensiederzunft besteht u. die Seifensiederey frey gegeben ist, die Seifensieder Profession ordentlich erlernte u. derselbe als Geselle vorstehen könne, daher er als solcher zu betrachten sey u. dieses Zeugniß die Stelle des Lehrbriefes zu vertretten habe, wovon derselbe unter Rückschluß seines Taufscheines rath. verständiget wird. 880. Prot. mit Franz Mayrhofer k.k. Postmeister wegen Nachsicht seiner Strafbeträge. Aufzubehalten u. wird dem H. Franz Mayrhofer k.k. Postmeister als Besitzer der Postrealität allhier seine gegen dem ihm als Bürger vorgesetzten Magistrat an den Tag gelegte Renitenz u. ungebürlichen Äußerungen zu dem abgeordneten Gerichtsbedienten durch verweigerte Anname der ihm zuzustellenden magistratischen Dekrete strenge verhoben, selber das Mißfallen des Magistrates darüber bekannt gegeben und ihm bedeutet, daß er dieserwegen als arbiträre Strafe 2 fl CM zum Armenfonde zu erlegen habe u. daß bey fernerer Renitenz gegen ihn nach der Strenge der Gesetze verfahren werde; übrigens will der Magistrat aus den
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2