lungsschule mit dem Beifügen zu erlassen, daß sie bei wiederhohlter Anzeige die Strafe von 4 fl CMz zum Armenfonde oder jene des Arrestes zu gewärtigen haben. Haydinger Gärber Sekr. Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 4. November 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer: Buberl Bleyer krank Knoll Rathsauskultant Neuber 8319. Kreisämtl. Sign. v. 22. Oktober d.J. Z. 115021 des Inhaltes daß zum Behufe der exekut. Eintreibung der hinter Franz und Elisabeth Pepöck rückständigen gefällsämtl. Strafbeträge pr 8 fl 23 1/4 xr CMz eine kreisämtl. Pfändungsbewilligung nicht erforderlich sei. Hiernach erhält es auch von der ad N. 8302 beschlossenen Berichtserstattung sein Abkommen, und ist des Expedit zu beauftragen, von den Franz Pebök'schen Eheleuten die verwirkten Strafbeträge pr 8 fl 22 2/4 xr u. 8 fl 45 xr CMz ungesäumt und nöthigenfalls unter Zuhilfnahme
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