selle um Ertheilung des Befugnisses zur Verfertigung von kleineren Hufschmiedarbeiten gegen Enthaltung vom Hufbeschlag. In dieses Gesuch kann nicht gewilligt werden, weil Bittsteller über seine persönlichen Eigenschaften, Sitten, u. über den Besitz eines Feuerrechtes sich nicht ausgewiesen hat, die Verfertigung der nahmhaft gemachten Arbeiten in das Bereich der Hufschmiede gehört, und die Verleihung derlei Gewerbe an den Lokalbedarf und namentlich an die Bedingung der bestandenen Prüfung aus der Thierarzneikunde gebunden ist, welches Zeugniß hier nicht vorliegt, endlich weil diese hiedurch nur beeinträchtigt und zu Umgehung des Gesetzes u. Gewerbsstörungen Gelegenheit gegeben würde. Hievon ist Bittsteller unter Bevorlassung der Beruffung höh. Orts zu verständigen. gelesen. Haydinger Neuber Ausk. Rathsprotocoll Zur Sitzung v. 28. 8ber 1846. in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Gärber Referat des Hr. M. R. Buberl. 8289. Leop. Fux Rechtpraktikant um Bestättigung seiner Verwendung in politischen Geschäftszweigen. Dem Hr. Bittsteller wird bestättigt, daß derselbe bei diesem Magistrate seit 25. 8ber v.J. durch ein volles Jahr sich der Praxis in den politischen Geschäftszweigen widmete, in selben gründliche Gesetzeskenntniße, richtige
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