hieramts anzumelden u. binnen weiterer 14 Tage einzubringen ist 6607. Protokoll über die Erhebung des Lokalbedarfes aus Anlaß des Gesuches des Johann Straßer um Verleihung eines personellen Schustergewerbes. Aufzubehalten; das inliegende Gesuch wieder hinaus zu geben. Da zu Folge der h. Regierungskundmachung des 25 Juli Z. 21618 bei Schustergewerben sich noch fortan nach der für Polizeigewerbe erfloßenen Directiven zu halten ist, diese aber an den Ortsbedarf gebunden sind, ein solcher den gepflogenen Erhebungen zu folge hier nicht vorhanden u. seine persönliche Fähigkeit eben so wenig, als eine zu reichende Anzahl gut zugebrachter Gesellenjahre urkundlich nachgewiesen ist, so kann in dieses Gesuch nicht gewilligt werden, jedoch steht demselben falls er sich hiedurch beschwert erachtet, der Recurs an h. Regierung offen. 6608 Das Poliererhandwerk um Auflage an Johan Wohlmuthseder, Franz Kochlöffel u. Mathias Schmied zur Einverleibung als Meister ins Handwerk. Mit dem hinauszugeben, daß in dieses Gesuch nicht eingegangen werden können, weil die Polierer nach dem h. Regierungscirculare dto 29. Sept. 1839. N. 18856 zu den freien Beschäftigungen gehöre, ihnen zwar unbenommen bleibt, ihren bisherigen Zunftverband in Gestalt eines Freiwilligen Vereines fortzusetzen, jedoch kein Incorporirungszwang auf die im Orte befindlichen gleichartigen Gewerbsgenoßen, so ferne sie hievon nicht Theil nehmen wollen, ausgeübt, noch weniger aber sie in Haltung der beliebigen Anzahl von Hilfsarbeitern beschränkt werden dürfen. Haydinger Gärber Sekretär
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