widrigens bei wiederkehrender Anzeige pönfällig gegen ihn vorgegangen werden würde. 6513. Protokoll über die Erhebung des Lokalbedarfes aus Anlaß des Gesuches des Franz Mader um eine personelle Schustergerechtigkeit. Aufzubehalten, das in liegende Gesuch aber zu erledigen, mit dem Bescheide: Nachdem bei der Verleihung der Schustergewerbe nach der h. Regierungskundmachung dto. 25 Juli 1846 Z. 21618 nach den Grundsätzen sich zu benehmen ist, welche für Polizeigewerbe bestehen, diese Strenge an den Ortsbedarf gebunden sind, ein solcher aber der gepflogenen Erhebung zu Folge hier weder vorhanden, noch sie in Betreff der persönlichen Fähigkeit des Bittstellers zu seinen Gunsten ausgefallen ist, so kann in dieses Gesuch nicht gewilligt werden. Daher es sammt allen Beilagen wieder rückgestellt wird. Jedoch bleibt dem Bittsteller bevorgelaßen, falls er sich durch diesen Bescheid beschwert erachtet, dagegen den Recurs an h. Landestelle zu ergreifen, welcher binnen 4 Wochen hieramts anzumelden u. binnen weiterer 14 Tage anzubringen ist. 6598. Protokoll über die Erhebung des Lokalbedarfs aus Anlaß des Gesuches des Johann Königsbauer recte Schreiner um ein personelles Schustergewerbe. Aufzuhalten, das in liegende Gesuch zu erledigen: Nachdem bei der Verleihung der Schustergewerbe nach der h. Regierungskundmachung dto. 25 Juli 1846 N. 21618 noch fortan nach der für Polizeigewerbe erfloßenen Direktive sich zu benehmen ist, diese aber an den Ortsbedarf gebunden sind, welcher der gepflogenen Erhebung zufolge hier nicht vorhanden ist, so kann in deßen Abgang in das vorliegende Gesuch nicht gewilliget werden. Jedoch bleibt dem Bittsteller bevorbelaßen, falls er sich durch diesen Bescheid für beschwert erachtet, dagegen den Recurs an hohe Landesstelle zu ergreifen, welcher binnen 4 Wochen
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