Politische Ratsprotokolle 1846

cher aber aus folgenden Gründen an ihn nicht erfolgt werden könne, weil 1. nach § 16 der Assekuranzordnung diese Quote nur unter der Bedingung gegeben wurde, daß des Bittstellers Haus N. 26 bey der Steyr nach einem geprüften Plane feuersicher gebaut u. dieses Geld nur hiezu verwendet werde; 2. weil nach § 8 der Brandassekuranzgeschäftsordnung der Maãt für die Erfüllung dieser Bedingung haftend ist u. hiefür ganz u. gar keine dort vorgesehene Sicherheit vorhanden ist; 3. weil der Bittsteller seither vom Besitze dieses Hauses abgetretten ist, endlich 4. weil auch die gegenwärtigen Besitzer Karl u. Anna Jocher denen dieser Geldbetrag nunmehr gebüren würde, an die Wiederherstellung derselben keine Hand angelegt haben und dieserwegen auch unter einem sub Z. 5322. unter Androhung von Zwangsmitteln betrieben werden. 5428. Kr. A. Dekr. dd. 14. Juny d. J. Z. 7044 mit der Umschreibungsbewilligung der von Jos. Weinstabl dem hiesigen A. I. legirten 4 % Staatsschuldverschreibung N. 9289 dd. Wien 1. Dez. 1843 zu 500 CMz. Hierüber ist nunmehr die auf Jos. Weinstabl lautende 4 % verlooste Oblion N. 9289 dd. Wien 1. Dez. 1843 pr 500 CMz unter Anschluß der vorgeschriebenen Konsignationen u. Gegenscheine in duplo zur Umschreibung auf das A. I. Steyr mit Note an das kk. Kammeralzahlamt in Linz einzusenden, u. wird daher die Dep. Koõn beauftragt, diese Oblion an das Expedit gegen Rekognition zu erfolgen, welches sie der entworfenen Note anzuschliessen

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