er seiner Haft zu entlassen jedoch polizeilich strenge zu invigiliren sei. Mit diesem Antrage sind die Hr. Mag. Räthe Maurer und Buberl zur Gänze einverstanden. H. Mag. Rath Knoll dagegen ist der Ansicht, daß Josef Brükler vor seiner Entlassung aus dem Verhafte noch ehebevor durch das kk. kreisämtliche Sanitätspersonale in Betreff seines Seelenzustands untersucht werde. Es erwuchs sonach der Antrag des Hr. Referenten zum Beschluße per majora: Die Untersuchung rücksichtlich des Josef Brükler ist auf freiem Fuße zu Ende zu führen, er seiner Haft zu entlassen, jedoch polizeilich strenge zu invigiliren. Haxdinger Neuber Ausk. Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 4. Juli 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Maurer. 4203. Johann Hofer, behauster Fleischhauer N. 44 im Ramingsteg um die Bewilligung im Ennsdorf sich eine Fleischbank halten zu dürfen. Dieses Gesuch kann nicht bewilligt werden, weil dem Bittsteller sein Fleischergewerb für die Ortschaft Ramingsteg und mit dem Standpunkte in dieser Ortschft verliehen wurde, übrigens auch keine Ursach vorhanden ist, die Gewerbsrechte der hiesig bürg. Fleischhauer durch die vom Bittsteller angesuchte Erweiterung seines Gewerbsbetriebes zu beschränken; durch derlei [?] Fleischverschleißbänke die polizeiliche Aufsicht erschwert,
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