ein Zirkel oder Zeugschmiedbefugniß ertheilt wurde u. daß ihm sohin nur für seine Person gestattet wurde, kleinere Werkzeuge der Schuhmacher, Riemer u. Sattler, insoferne dieselben Zeug- und Zirkelschmiede nicht verfertigen zu fabriziren oder auszubessern u. daß daher jede Verfertigung von Schneidwerkzeugen oder Ziehwerkzeugen größerer Gattung seinerseits eine Gewerbsstörung der berechtigten Zirkel- u. Zeugschmiede sey u. im Betrettungsfalle nach der Strenge der Gesetze bestraft werden müßte; wovon auch Alois Großauer u. Franz Klement rath. zu verständigen sind. Gelesen Maurer M. Rath Haydinger Gärber Sekretär Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung am 13. Juny 1846 Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Gärber Sekretär Aus dem Referate des Herrn Mag. Rathes Maurer. 4520. Ther. Riß weiset ad 4355 v. 1845 den bey dem Tode ihres Ehemannes Franz Riß vorhanden gewesenen Kirchen Kassarest aus. Dieses Exhibitum dem Revidenten zur Prüfung u. Äußerung in 14 Tagen, der ausgewiesene Kassarest ist gegen Empfangsbestättigung, welche das Expedit mit Relation vorzulegen hat, in der Kirchenzechschreine zu St. Michael zu hinterlegen, an die geistliche Vogtey ist die Note dahin zu erlassen, ob nicht u. welcher Be-
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