fernung zu sorgen habe; welcher Antrag der geistlichen Vogtei zur Abgabe ihres weitern diesfälligen Gutachtens mitzutheilen wäre, indem diese Auslage die Kirche durch ihre jährlich wiederkehrenden Einkünften zu bestreiten vermag; u. nach Einhohlung dieses Gutachtens wäre hiernach der Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten. – Auch wäre vor der Hand kein neuer Organist aufzustellen, sondern jener der Stadtpfarrkirche jedoch ohne Konsequenz für die Zukunft hierzu zu verwenden, u. da er ohnehin aus der Stadtpfarrkirche einen jährl. Pauschalbetrag von 232 fl CMz u. 15 fl CMz als Wohnungsbeitrag bezieht, ihm eine jährliche Remuneration von 100 fl CMz zu gestatten, wodurch sich bei dem Organisten für die Stadtpfarrkirche eine jährliche Ersparniß von 132 fl CMz herausstellen würde, so daß sich dann mit Einschluß des Organisten u. Kalkanten für die gesammte Kirchenmusik eine jährliche Ausgabe von 659 fl CMz herausstellen würde, wobei sich noch für den Fall als der Regenschoridienst dem Thurnermeister Franz Gruber verliehen werden sollte, von Seite der Vogteien das Recht vorbehalten wird, bei sich geänderten Zeitverhältnißen u. eintrettenden Umständen, den Regens-
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