der Stadtpfark. die Besorgung der K. Musik zu St. Michael zugewiesen wurde. Von diesen Grundsätzen ist auch die h. Landesstelle in dem h. Dekrete v. 2. 8br. 1841 Z. 26531 ausgegangen u. hat angeordnet, daß den Regens-Chori die Gesangu. Musikstimmen überlassen u. er hiefür mit einem jährlichen Pauschale aus dem Kirchenvermögen zu honoriren sei. Die hohe Landesstelle hat diese Pauschalbezüge den Zeitverhältnissen als angemessen befunden, u. auch hiebei gewürdigt, daß der Regenschori für die erforderl. Stimmen zu sorgen habe. H. Referent trägt demnach an, die hohe Landesstelle zu bitten, daß für die Besorgung der ordentl. Kirchenmusik der Thurnermeister Franz Gruber auch als Chorregens für die Vst. Kirche von St. Michäl aufgenommen werde. indem er beide Kirchenda in denselben die Andacht nicht zu gleicher Stunde abgehalten wird, mit seinen Leuten leicht versehen kann; daß ferners derselbe aus dem Kirchenvermögen zu St. Michal jährlich als Regenschori für seine Person 52 fl CMz u. für die Besorgung der wohlbesetzten Vokal- u. InstrumentalMusik, die jährliche Pauschalsumme pr. 485 fl CMz erhalte; dagegen er für eine erbauliche u. solide Kirchenmusik bei sonstiger Ent-
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