die Verleihung des angesuchten Ahlschmidgewerbes nicht gewilligt werden könne, weil mit demselben unmittelbar ein concessionirtes Feuerrecht verbunden ist, dessen Verleihung nicht in der Macht des Maãts gelegen ist u. auch das Hf. Dekt v. 10. Febr 1840 Z. 1391 bei dem fortschreitenden Mangel an Brennmateriale jede Errichtung oder Erweiterung der Brennstoffe verzehrenden wie immer gearteten Gewerbe strengstens untersagt. 3799. Proto. mit den Vorstehern der Wirths-Commune über das Gesuch des Franz Friedrich um ein Befugniß zur Brandweinerzeugung u. Ausschank. Da die Brandweinerzeugung in den Städten u. der Kleinausschank desselben zu den Polizeigewerben gehört, der Ortsbedarf aber um die Bedürfnisse des Publikums eine Vermehrung dieser Gerechtsame nicht erheischen, kann die angesuchte Befugniß nicht verliehen werden. 8248. Protokoll mit den Vorstehern der Wirthscommune über das Gesuch des Josef Ebner um Bewilligung zur Erzeugung von Rosoglio u. Kleinausschank. Aufzubehalten, u. wird dem Leopold Ebner bedeutet, daß demselben mit Rücksicht auf das h. Hofkamer Dekret v. 17. Juni 1796 u. 26 7ber 1829 dann das h. Reg. Circulare vom 21. 7brr 1839 Z. 18856 die angesuchte personelle Befugniß zur Rosoglio- u. Liquer Erzeugung jedoch nur gegen dem u. mit dem Beisatze ertheilt werde, daß er sich zur Erwerbsteuer fatire u. diese Getränke nach dem Comerz. Hofkammer Dekrete v. 20 Xber 1822
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2