sohin dagegen selbe unterm 30. Juli 1842 in der 1. Untersuchung geschöpfte Urtheil welches auf schuldig u. eine Strafe von 400 fl CMz erkannte, außer Kraft u. Wirksamkeit ist, so wird, ungeachtet Josefa Gausterer gegen letzteres Urtheil den Rekurs ergriff, mit Bezug auf die §. §. 425 & 426 II. Thl. des St.G.B. die gebetene Erfolglassung des Strafbetrags von 400 fl CMz bewilligt u. dem Armeninstitutskassier unter Anschluß einer Urtheilsabschrift durch Rathschlag aufgetragen, aus dem Armenfonde der Josefa Gausterer den Strafbetrag von 400 fl CMz zu erfolgen; wovon auch Letztere rathschlägig verständigt wird. gelesen Maurer Pospischil Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 13. Mai 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Neuber 3074. Herr Mag. Rath Buberl referirt: Protokoll über die Vernehmung des Mathias Schmied und Lakirers Klazner über das Gesuch des Alois Amtmann um Verleihung eines Anstreicher- und Lakirer-Geschäfts-Befugnisses. Aufzubehalten und dem Alois Amtmann auf sein Gesuch unter Rückschluß seiner Beilagen zu bedeuten, daß bei dem Umstande, da er sich über die Erlernung der Anstreicherund Lakirerei durch einen Lehrbrief eines ordentlichen Meisters nicht ausgewiesen, und auch sonst nicht dergl. nachgewiesen hat, daß er diesem Erwerbszweige zum Besten des Publikums u. des
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