Politische Ratsprotokolle 1846

daß das Haus des Michael Reschauer durch Regen, Schnee u. Eis, welche sich darauf sammeln, ganz u. gar keinen Schaden mehr erleiden könne. Herr M. R. Buberl erinnert, daß nach dem keine offentlichen oder sonstigen polizeilichen Rücksichten obwalten, den Partheien das Augenscheinsprotokoll in Abschrift hinauszugeben und der Beschwerdeführer auf den Rechtsweg zu verweisen sei. Herr Maãt. Rath Bleyer ist mit dem Hr. M. R. Buberl vollkommen einverstanden, daher Conclusum per Majora Dieses Protokoll ist aufzubehalten, den Partheien in Abschrift hinauszugeben, und wird der Beschwerdeführer Michael Reschauer, da keine öffentlichen Rücksichten obwalten, auf den Rechtsweg verwiesen. Referat des Hr. Maãt. Raths Buberl. 3447. Josefa Gausterer bittet um Rückerstattung ihres Strafbetrags pr 400 fl CMz aus dem Armenfonde wegen schwerer Polizei- Uibertrettung. Per Unanimia. Nachdem Sr. Majestät laut allerhöchster Entschließung die Anordnung der Reassumirung der gegen die Josefa Gausterer aus Anlaß des Brandes am 3. Mai 842 allhier geführten Untersuchung und des gefällten Urtheils wegen angeschuldeter schwerer Polizei-Uibertrettung gegen die Sicherheit die Eigenthums durch Unternehmung einer feuergefährlichen Handlung wegen unaufgefundner Behelfe allergnädigst zu bewilligen geruhten, u. in Folge desselben das maãtl. Urtheil untern 25. v. M. gegen Josefa Gausterer die reassumirte Untersuchung aus Abgang rechtlicher Beweise aufhob;

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