Politische Ratsprotokolle 1846

der Plauzenhofbrücke bey dem über das Gesuch des Josef Prandstätter abgehaltenen Augenscheine scheiterte ist richtig und es darf angenommen werden, daß die Wehrgraben Commune zu hohe Bedingniße stellte. Des Herrn Referenten Antrag gehe demnach dahin: Dem Bittsteller wird die Holzsperre an der städtischen Plauzenhofbrücke für dieses Jahr aus Rücksicht auf die obwaltenden Umstände, jedoch nur gegen dem bewilliget, daß derselbe 1. dafür den Betrag pr 15 fl CMz sogleich zum hiesigen Kassaamte einbezale. 2. sich wie voriges Jahr und zwar in längstes 8 Tagen über eine Vorsperre oberhalb der Plauzenhofsbrücke ausweise. 3. die Plauzenhofsbrücke soviel möglich versichere, dagegen so wenig als möglich beschädige und zuletzt wieder in ordentlichen Stand bringe und 4. die Schupfensperre wie sonst anbringe, dann 5. durch Abtheilung des Schwemmholzes in Parthien und sonst soviel möglich Sorge trage, daß dem Wehrgraben kein Nachtheil zugefügt werde, indem er dafür ausdrücklich für haftend erklärt wird, mit dem Beysatze, daß durch diese Bewilligung der Plauzenhofsbrückensperre die Rechte der Wehrgrabengesellschaft ganz und gar nicht beirrt werden wollen und sollen. Hievon sind die Bittsteller und das Kassaamt dann der Bauverwalter, letzterer wegen Nachsichtspflege, dann der Wehrgrabenvorsteher durch Rathschlag zu verständigen. Die übrigen Herrn Magi-

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