Politische Ratsprotokolle 1846

Protocoll Aufgenommen in der Rathssitzung am 7. Januar 1846 über die Beeidigung des Franz Richter als hierortiger Landgerichtsdienersgehülfe. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil ad Num. 10122 P. Nachdem dem Franz Richter mit hierämtl. Erledigung vom 30 Xber 845 Z. 10122 P. die erledigte Gerichtsdienersgehülfenbedienstung verliehen u. er auf heute vor versammelten Rath wegen Ablegung des vorgeschriebenen Diensteides geladen worden war, wurde ihm nach vorangegangener Eides u. Meineidserinnerung vorgehalten folgender Eid: Derselbe wird einen feierlichen Eid bei Gott dem Allmächtigen u. Allwissenden schwören, dem Allerdurch ligsten Fürsten u. Herrn Ferdinand dem Ersten, erblichen Kaiser von Oesterreich zu Ungarn Böhmen, Galizien u. Lodomerien Könige, Erzherzoge

zu Öesterreich, unserm Allergnädigsten Kaiser, König, Landesfürsten u. Hr., bei Ehr und Treue geloben Sr. Majestät ihren Erben u. Nachfolgern, wie des österr Kaiserthums Ehre Nutzen u. Dienst nach Kräften zu befördern, Schaden u. Nachtheil aber so viel an ihm dies zu hindern u. abzuwenden. Insbesondere wird derselbe eidlich versprechen, seinen Vorgesetzten in Dienstsachen Gehorsam zu leisten, u. ihm mit geziemender Achtung zu begegnen, die ihm angetrauten Schriften Gelder u. Sachen nach ihrer Bestimmung ungesäumt u. wohlbewahrt, denjenigen, denen sie zukommen sollen, zu übergeben Niemanden, dem es nicht gebührt u. gestatten, von den ihm übergebenen Schriften Einsicht Abschriften oder Auszüge zu nehmen oder sie selbst eigenmächtig zu ertheilen sondern jedes ihm anvertraute Amtsgeheimniß sorgfältig zu verschweigen, die ihm befohlene Stellung von Partheien mit Eifer, Fleiß u. Klugheit u. Bescheidenheit auszuführen, die seiner Aufsicht übergebenen Gefangenen wie es nach Verschiedenheit der Fälle vorgeschrieben ist sorgfältig zu bewachen und zu behandeln, mit ihnen wie immer geartete Einverständmiße weder selbst zu pflegen noch andern zu gestatten; überhaupt die Pflichten seines Dienstes nach den Gesetzen u. den ihm von seinen Vorgesetzten gegebenen Weisungen mit Treue und Rechtschaffenheit zu erfüllen, und sich davon weder durch Eigennutz noch sonst durch Leidenschaft oder Nebenabsicht abwendig machen zu lassen. Endlich wird derselbe schwören, daß er mit keiner geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder um In- noch im Auslande verflochten sei, u. sich in Zukunft in keine solche Verbrüderung einlassen werde. Eid. Ich Franz Richter schwöre zu Gott dem Allmächtigen u. Allwissenden einen reinen körperlichen unverfälschten Eid ohne Gemütshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt ist vorgehalten worden, u. ich wohl verstanden habe, im Allem so getreu und fleißig nachkommen solle u. wolle, als wahr mir Gott helfe! Franz Richter Pospischil Secretär

Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 10. Jänner 846 in Politicis. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger Maãtrath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des Hr. Maãt. Raths Buberl ad Num. 7683 Kreisamtsdekt vom 30. Sptbr. 845 Z. 12013 wegen Verleihung einer neuen Zimmeistergerechtsamme in Steyr. Nachdem der Bittsteller die gesetzl. Eigenschaften um Erlangung eines Zimmermeisterrechtes in einer Provinzialstadt ausgewiesen hat, so wird demselben das mit hierortiger Kundmachung v. 22. 8ber v. J. im Concurswege ausgeschriebene Zimmermeistergewerb für die Stadt Steyr ad personam gegen dem verliehen, daß er sich hieramts zur Er-

langung der Erwerbsteuer zu fatiren habe, u. sich binnen 6 Wochen bei dem hiesigen Handwerke wegen Meisteraufnahme melde. Referat des Hr. Maãtrath Bleyer. 63. Josef Humer bittet wiederhohlt um Bewilligung zur Aufnahme der inbezeichneten Sulzen in seinen Viktualienhandl. Mit dem hinauszugeben, daß es bei dem diesämtl. Bescheid v. 27. Xbr 845 Z. 100456 P. um somehr zu verbleiben habe, als die inbezeichneten Sulzen nicht zu jenen Gegenständen gehören, zu deren Führung das Circulare der h. kk. Landesregirung v. 15 Xbr 825 Z. 29573 die Viktualien händler berechtigt. Haydinger Pospischil

Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 17. Jänner 1846 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Aus dem Referat des Hr. Mag. Rath Bleyer. Nro. 23847 P. Competententabelle um die durch die Beförderung des Karl Ludwig Weinberger zum Rathe des Magistrats der kk. ProvinzialHauptstadt Linz hieramts offen gewordene jüngste Sekretärsstelle. Gemäß des aus Anlaß der geschehenen Beförderung des gewesenen hierseitigen Sekretärs Karl Weinberger zum Rathe des Maãts Linz zufolge kr. ä. Intimats v. 13. Aug. v.J. Z. 9912 hierhergelangten

h. Regirungsauftrags v. 2. ejusdem Z. 22035 wurde mit Edikt v. 20. desselben Monats der Concurs um die hierdurch offen geworden jüngste Sekretärsstelle bei diesem Maãte verlautbart u. es sowohl hierorts affigirt, als auch der Linzer Zeitung eingerückt. Der Concurstermin ist abgelaufen u. es haben sich um diesen Dienstposten Beworben: 1. Anton Erben Rathsauskultant des Magistrats Budweis 2. Karl Neuber und 3. Karl Gärber, diese beiden in der gleichen Eigenschaft als Auskultanten in hierämtlicher Dienstleistung. – In Erwägung, daß nach der h. Regirungskundmachung v. 15. April 844 No. 10458. §. 6 Auskultanten unter sich keinen Rang haben u. bei ihrer Beförderung ohne alle andere Rücksicht nur Verdienst und Fähigkeit zu entscheiden haben, in Erwägung, daß das h. Justiz Hofdekt v. 3. August 1798 No. 425 vorschreibt daß bei gleichen Eigenschaften auf jene vorzüglich Rücksicht genommen werden solle, die bei der Stelle selbst dienen, wo sich die Erledigung giebt u. sich dabei Verdienste erworben haben, daß ferner Sr. Majestät vermög h. Justizthofdekts v. 20. Xber 1811 es sämtl. Behörden, welche bei Diensterledigungen Vorschläge abzugeben haben, zur unerläßlichen Pflicht gemacht haben, dieselben auf ihre strengste Uiberzeugung von dem Kenntnissen dem Fleiße und moralischen Charakter des Kandidaten bei sonstiger Verantwortung für jeden unterlaufenen Mangel zu fassen, ich aber der Uiberzeugung, welche ich aus selbsteigener Beobachtung Wissen u. Erfahrung schöpfte, vor jener den Vorzug gebe welche sich auf fremde Autorität gründet, endlich die vor der hierländigen h. Regirung abgelegte Prüfung

aus der politischen Gesetzkunde ein mehrere Berücksichtigung darum verdienen müsse, weil sie die Quelle der Befähigung zur Geschäftsführung in diesem Zweige der öffentl. Verwaltung durch das h. Dekt v. 5. April 852 Nr. 8657im Grundsatze ausgesprochen ist, daß sich mit dem Zeugnis der in einer anderen Provinz abgelegten politischen Prüfung für diese Provinz nicht begnügt werden könne u. solle, weil die Sekretäre nicht nur in diesem Verwaltungszeige hieramts wirklich verwendet werden, sondern auch zu nächst dazu berufen sind, in Erkrankungs- u. Verhinderungsfällen eines Rathes denselben zu suppliren, so würde ich unter diesen Competenten den Anton Erben dem Karl Neuber u. Karl Gärber nachsetzen u. unter diesen selbst wieder dem Letztern vor dem Erstern den Vorzug geben; und zwar dieses darum, weil Anton Erben vergleichnungsweise mit den beiden andern theils den gleichen, theils einen geringern Calcül der Befähigung zur Ausübung des Richteramts nachweiset u. ihn jene zur politischen Geschäftsführung hierlands ganz mangelt, endlich diese Stelle selbst zwei der Beförderung sehr würdige u. mit Auszeichnung dienende Auskultanten besitzt, für deren besondere Berücksichtigung dem Vorangeschickten zu folge das Gesetz selbst spricht, die man persönlich kennt, selbst versucht und bewährt gefunden hat, das allgemeine Vertrauen schon genießen, u. mit dem städtischen Domesticum bereits vertraut sind u. nicht erst hierin eingeübt zu werden brauchen

daher wenigstens in dieser Richtung jedenfalls die mehrere Routine um Qualification für sich erworben haben. Den Karl Gärber aber würde ich dem Karl Neuber vorziehen aus Ursache des bessern Calcüls in den Eligibilitätsbe[?] obschon ihre praktischen Leistungen, ihre Verwendung u. ihr Betragen bei beiden nichts zu wünschen übrig lassen, u. sich sozusagen gegenseitig die Wage halten insbesondere aber darum, weil er in der letzten Brandperiode im Jahr 1842 wo der Maãt sosehr in Gedränge u. in seinem Personale noch oben drein durch die eingetrettenen Sterbfälle stark reduzirt war, demselben durch freiwillige unentgeltliche Dienstleistung zu Hülfe gekommen ist, u. sich damals durch seine ersprieslichen angestrengten und unermüdeten Leistungen gleich sehr um die Stelle als das Gemeinwesen in hohen Grade verdient gemacht hat dieses Verdienst durch entsprechende Würdigung zu lohnen, u. damit auch der öffentlichen Meinung Genüge zu thun, trage ich darauf an, für die durch die Beförderung des Karl Ludwig Weinberger zum Rathe des Maãts Linz hieramts ledig geworden jüngste Sekretärsstelle für den hiesigen Auskultant Karl Gärber primo loco Karl Neuber secundo, Anton Erben tertio vorzuschlagen u. diesfalls der geeignete belegte Bericht an das kk. Kreisamt zu erstatten. Herr Maãtrath Maurer, Buberl u. Knoll sowie das Präsidium sind mit dem Antrag des Hrn. Referenten vollkommen einverstanden daher: Conclusum per unanimia für die durch die Beförderung des Karl L. Weinberger zum Rath des Maãts Linz hieramts ledig gewordenen jüngsten Sekretärsstelle

ist der hiesige Auskultant Karl Gärber primo loco, Karl Neuber secundo loco u. jener des Maãts von Budweis Anton Erben tertio loco vorzuschlagen. Es ist demnach unter Anschluß des affigirten Dekrets, der Zeitungsblätter, Competententabelle, sämtl. Gesuche und eines Rathsprotokollsextraktes in diesem Sine der gutächtliche Bericht an das kk. Kreisamt zu erstatten. 679. Protokoll mit Cajetan Pommer wegen Ausfolgung von Dienstzeugnissen an den Maschinschlosser Peter Leopoldsberger. Ist dieses Protokoll dem kk. Kreisamte berichtlich zu überreichen u. die kk. Polizeioberdirektion in Wien, wegen Erwirkung der Ausfolgung des von Friedrich Sauer zurückbehaltenen Arbeitszeugnisse mit Note zu ersuchen; übrigens erhält das Polizeiamt der Auftrag dem Peter Leopoldsberger auf sein allfälliges Ansuchen zu seiner Legitimation den nöthigen Vorweis zu dessen Weiterreise nach Wels oder Gunden zu ertheilen. Haydinger Pospischil Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 24. Jänner 1846 in Politicis. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer verhindert Knoll Sekretär Pospischil Aus dem Referat des Hr. M. R. Buberl. 8542. Michael Staudacher um Verleihung einer personellen Krämergerechtsamme für die Ortschaft Wieserfeld. Da der Ortsbedarf die Vermehrung der hiesigen Krämer nicht erheischt u. nach den bestehenden Verordnungen selbe nur in kleinen Ortschaften, wo keine

gemischten Waarenhandlungen bestehen, verliehen werden solle, auch die Bequemlichkeit und die Bedürfnisse der hiesigen Stadtbewohner durch die schon bestehenden gemischten Waarenhandlungen vollkommen und beruhigend gedeckt sind, so daß das Publikum diesfalls gänzlich klaglos gestellt ist, so kann dem Ansuchen des Bittstellers um Verleihung eines persönlichen Krämerbefugnißes nicht statt gegeben werden, und es bleibt ihm der Rekurs gegen diese Entscheidung an die höhere Behörde vorbelassen. Haydinger Pospischil

Raths-Protokoll in politicis zur Sitzung am 28. Jänner 1846 Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Knoll Auskultant Gärber Referat des Herrn Mag. Rathes Buberl: 847. Prot. mit den Vorstehern der Wirthskommunität um executive Mobilarpfändung, Schätzung u. Feilbiethung bey Jos. Größwang pto. Verzehrungssteuer Rückstand pr. 46 fl 40 xr CM. cfc?. Wird pto. des schuldigen Verzehrungssteuer-Rückstandes pr. 46 fl 40 xr CM cfc? in Folge a. h. Verzehrungssteuerpatentes die gegnerische Exekutive

Mobilar-Pfändung, Schätzung und Feilbiethung wird bewilligt und die Vorname derselben dem Ausk. Gärber durch Zustellung gegen Relation aufgetragen, wovon beyde Theile durch Protokollsabschriften zu verständigen 848. Prot. mit denselben um deto pto. do. pr. 22 fl 8 xr CM cfc.? Gleicher Bescheid. 878. Prot. über die Vernehmung des Seifensieders Stelzammer wegen Freysprechung des Eberhart Gerl. Aufzubehalten und wird dem Eberhart Gerl auf sein Gesuch de praes. 17. d.M. Z. 700 vor dem Maate. als politischen Obrigkeit in Folge h. Regg. Erlasses v. 7. März 1844 Z. 4462 bestättiget, daß derselbe bey dem Umstande, da er laut Zeugnisses seines Lehrherrn Mathias Rußmayr, Seifensieders in Haag dd. 9. Nov v. J. u. mit Bestättigung des Ortsgerichtes Salaberg v. 24. Jäner d.J. bey selbem als Lehrjung aufgenommen wurde u. vom Oktober 1841 bis Pfingsten 1845 seine Lehrzeit von der Art vollstreckte, daß er einem Seifensiedergesellen vollkommen vorstehen kann, ferners diese seine Lehrzeit bey dem hiesigen Seifensiedermeister Johann Stelzhammer bis gegenwärtig von der Art fortgesetzt, daß er nach dessen Bestättigung sich als Seifensiedergesell kündig erprobt habe, derselbe auch um seine Freywerdung ansucht u. er auch laut eingelegten Zeugnisse v. 7. Dez. 1848 seinen Verpflichtungen des Besuches der Wiederholungschule u. der Christenlehre in seiner ganzen Lehrzeit vorschrift-

mäßig nachgekommen ist, daß er sohin mit Bezug auf die Bestättigung des Ortsgerichtes Salaberg und auf das hierämtliche mit Johann Stelzhammer unterm 27. d.M. Z. 878 aufgenommene Protokoll u. bey dem Umstande, da weder in Haag noch hier eine legale Seifensiederzunft besteht u. die Seifensiederey frey gegeben ist, die Seifensieder Profession ordentlich erlernte u. derselbe als Geselle vorstehen könne, daher er als solcher zu betrachten sey u. dieses Zeugniß die Stelle des Lehrbriefes zu vertretten habe, wovon derselbe unter Rückschluß seines Taufscheines rath. verständiget wird. 880. Prot. mit Franz Mayrhofer k.k. Postmeister wegen Nachsicht seiner Strafbeträge. Aufzubehalten u. wird dem H. Franz Mayrhofer k.k. Postmeister als Besitzer der Postrealität allhier seine gegen dem ihm als Bürger vorgesetzten Magistrat an den Tag gelegte Renitenz u. ungebürlichen Äußerungen zu dem abgeordneten Gerichtsbedienten durch verweigerte Anname der ihm zuzustellenden magistratischen Dekrete strenge verhoben, selber das Mißfallen des Magistrates darüber bekannt gegeben und ihm bedeutet, daß er dieserwegen als arbiträre Strafe 2 fl CM zum Armenfonde zu erlegen habe u. daß bey fernerer Renitenz gegen ihn nach der Strenge der Gesetze verfahren werde; übrigens will der Magistrat aus den

dargethanen Verhältnissen u. Gründen die mit den Dekre- ten vom 28. Nov. Z. 9353, de eodem Z. 9352 v. 3. Nov, Z. 8506 u. 6. Dez. Z. 9348 verhängten Strafbeträge pr 2, 2, 2, 1 & 2 fl CMz für diese Fälle im Wege der Gnade nachsehen, wovon derselbe und das Kassaamt rath. zu verständigen. Haydinger Gärber Auskultant Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 30. Jänner 1846 in Politicis. Gegenwärtige: Sr. Hochwürden der Hr. Dechant u. Stadtpfarrer Plersch. Vorstadtpfarrer Himmelreich Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Oek. Rath Woisetschläger Kaindl Nekheim Zeininger Heindl Bürgerausschüße Schlager Bodendorfer Salzinger Edlbauer Brewit Stuckhart Armenväter Doppler Unzeitig Perger Jos. Molterer Referat des Hr. M. R. Maurer. 750. Kr. A. Dekt. v. 7. l.M. Z. 16209 mit dem genehmigten

Franz Öppinger'schen Stiftbriefe. Da dieser Stiftbrief von der h. Regirung unterm 19. Xber v.J. genehmigt worden ist, u. das im vorliegenden Dekrete angezogene h. Dekret v. 4. Juli 1847 Z. 12061 litt. e enthält, daß die Stiftung somit der Genuß derselben erst vom Tage der Bestättigung des ausgefertigten Stiftbriefes von Seite der Regirung eintrette, die dortmals vorräthig gewesene u. noch eingehende Baarschaft mit Rücksicht auf den vorgelegten Vermögensausweis mit Ende Mai 1843 zu alociren war, endlich diese Stiftung in der Art auszuführen ist, daß die jeweiligen aus dem Armeninstitute betheilten Armen zu ihren gewöhnlichen Porzionen noch die nach ihrer Anzahl entfallende Zulage aus dieser Stiftung u. zwar in gleichem Betrage, da das Testament keine Abstufung festsetzt, vierteljährig oder monatlich erhalten, so dürfte es entschieden sein, daß die gegenwärtig aus dem Armenfonde betheilten Individuen das Erträgniß sämtl. nun vorhandenen Stiftungskapitalen zu gleichen Theilen pr Kopf monatlich oder vierteljährig seit 19 Xber v.J. zu erhalten haben. Durch die realisirte Kapitalisirung ist der Kapitalien-Stand auf 12893 fl u. der ganze Vermögensstand mit Zurechnung der bis 31. Oktbr. v.J. ausständig gewesenen Inteẽn pr 229 fl 53 2/4 u. der damals vorhanden gewesenen Baarschaft pr 422 35 auf 13545 28 2/4 xr CMz gestiegen. Wenn derzeit die circa zur Hälfte a 4 % u. zur Hälfte a 8 % anliegenden Kapitalien zusammen jährlich 581 fl 15 xr CMz ertragen, so entfallt für die Zeit v. 19. v.M. bis Ende Jänner l.J. auf 40 Tage 64 fl 23 2/4 xr CMz, welche Vertheilung am nächsten Freitag u. zwar monatlich vorhinein zu geschehen hätte und zwar aus folgenden Gründen:

a. Nachdem erklärten Willen des Erlasses hat jeder Armen Pfründler das Recht auf die Erhöhung seiner Pfründe von Tag zu Tag u. einem Monate a. 1/4 Jahre, nun sterben aber in Laufe der Zeit einzelne, u. eben diese bedürfen der Aufbesserung am meisten sie würden aber leer ausgehen wenn die Vertheilung des Stiftungsbetrags pro praeterito ausginge. b. Bei einer monatl. Betheilung kommen die Armen eher zum Genuß dieser Stiftung, u. daß sie deren bedürfen ist wohl bekannt, ebenso aber auch c. daß viel derselben ihr Geld schnell durchbringen daher es nicht rathsam erscheint ihnen viel auf einmal zu übergeben d. Diese Verfahrungsweise dürfte endlich zur richtigen u. am mindesten beschwerlichen Rechnungslegung die entsprechendste sein. Auf einen allfälligen Antrag daß die laut der vorliegenden letzten Rechnung über dieses Stiftungsvermögen ausgezeigte vorhanden Baarschaft u. die bis 31. Oktb. v.J. ausständig gewesenen u. bis zum 19. Xber v.J. als dem Tage der Genehmigung des Stiftbriefes erlaufenen Inteẽn ebenfalls für diese Stiftung fruchtbringend angelegt werden sollen, oder daß diese Beträge nun auf einmal in die Vertheilung einbezogen werden sollen, erkläre ich zum vorhinein, daß dieses nicht so ganz angehe, weil weder das hiesige Armeninstitut noch die Stadtkasse, noch sonst ein Fond schuldig ist, für die Stiftung Vorschüsse zu leisten, u. ich bin der Meinung, daß außer dem halbjährigen Inteẽnbetrage noch diese 200 fl CMz immer vorbehalten bleiben sollen, weil die Inteẽn von den öffentl. Oblionen höchsten 1/2 jährig behoben werden können, die Inteẽn der Privatkapitalien erst nach einem Jahre u. noch später eingehen, während die Betheilung fortgehen muß, die Stempl zu den Inteẽn-Quittung, für rückbezalte Privatkapitalien die Daraufgabe beim Ankaufe von Oblionen, Beischaffung von Druckpapieren besondere Ausgaben verursachen, deren Berichtigung so wie die Betheilung aus den schon vorhandenen u. nicht erst zu gewärtigenden Geldern zu geschehen hat; ich kann also höchstens dahin einrathen, daß von den vorhandenen baaren Geldern noch

ein Betrag pr 200 fl CMz zur Vertheilung in diesem Jahre nebst dem jährlichen Stiftungserträgniße monatsweise hergenommen werde, oder daß also mit Ende l.M. nebst den obigen 64 fl 23 2/4 xr aus den jährl. Erträgnißen noch der Betrage v. 22 fl 3 4/4 xr zusammen 86 fl 27 xr CMz zu Anfang eines jeden künftigen Monats, aber jedesmal aus dem Erträgniß 48 fl 26 xr u. aus diesen 200 fl 16 fl 40 xr zusammen 65 fl 6 xr CMz repartirt u. ausbezalt werden. Zeigt sich mit Ende des Jahrs ein bedeutender Uiberschuß, soll er im nächsten Jahre mitvertheilt werden, doch finde ich es nicht rathsam, zuerst mit einer größern Betheilung zu beginnen, u. später dieselbe zu mindern, weil dieses nun zu Argwohn u. Unzufriedenheit des armen Volkes führen würde; ich trage daher auf folgenden Beschluß an: Dieses Dekret der A I. Rech. Führung mit dem Auftrag zu zustellen, daß dieselbe den von dem jährl. Erträgniße, der Franz Öppingerschen Stiftungskapitalien pr 581 fl 16 xr CMz für die Zeit v. 19. Dezbr. v. bis Ende l.M. entfallenden Betrag pr 64 fl 23 2/4 xr CMz so wie den v. 200 fl CMz aus der vorhandenen Baarschaft monatl. auf diesen Zeitraum entfallenden Betrag pr 22 fl 3 2/4 xr CMz zu sammen also 86 fl 27 xr CMz auf die derzeit aus dem Armenfonde betheilten Individuen nach Köpfen repartire u. am nächsten Freitag zur Erhöhung ihrer Armenporzion im gewöhnlichen Weg ausbezalt, eben so auch am ersten Freitag im Monat Februar l.J. die Auszahlung des auf diesen Monat entfallenden Betrags pr 65 fl 6 xr CMz u. sohin in jedem kommenden Monath vorhinein pflege u. endlich zur Zeit einer sich bei dieser Stiftung durch Bruchtheile, Interessen, allenfalls ergebenden bedeutendern Uiberschusses am Erträgniße zur weitern Verfügung hierher die Anzeige erstatte. Conclusum zur unanimia: Nach dem Antrage des Hr. Referenten. 8412. Franz Öppingersche Stiftungsrechnung pro 1845. Durch No. 750 de anno 846 erledigt. gelesen Haydinger Pospisil

Raths-Protokoll in politicis zur Sitzung am 4. Februar 1846. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Auskultant Gärber Knoll Referat des Herrn Mag. Rathes Maurer: 1042. Die A. H. R. führung um Erfolgung von 151 fl 32 xr CM aus den Öppinger'schen Kapitalsinteen. Behufs der Vertheilung an die Armen. Wird der Dep. Koõn rathl. aufgetragen, aus den Franz Öppingerschen Geldern an die A. I. R. Führung zur Vertheilung unter die Armen 200 fl CM zu erfolgen. Haydinger Gärber Auskultant

Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung am 7. Februar 1846. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Auskultant Gärber Referat des Herrn Mag. Rathes Bleyer 740. Taxator Neumayr bittet um Verwendung wegen baldiger Erledigung des rücksichtlich der Abname der Veränderungsgebüren gestellten Antrages. Dem H. Exhibenten rath. zu bedeuten, daß, nachdem zur Ausführung des gestellten Antrages die a. h. Bewilligung nothwendig ist, eine derley Vorstellung, wie sie gebethen wird, weder an der Zeit, noch ziemlicher scheine, daher derselbe die Endentscheidung in Geduld abzuwar-

ten u. bis dahin zur Abheischung der Gefälle a 1 % im Sinne der k.k. prov. Staatsbuchhaltung angewiesen wird. 1092. Johann Petz um probeweise Zulassung einer unentgeldlichen Kanzleypraxis. Die probeweise Zulassung zur unentgeldlichen Kanzleypraxis wird bewilligt u. hat sich Exhibent wegen Ablegung des Verschwiegenheitsgelübdes bey dem Präsidio dieser Stelle zu melden, dessen er rath. u. der H. Expeditor wegen Einweisung in die Geschäfte durch Vorhalt errinnert wird. Haydinger Gärber Auskultant Rathschlagungsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 11. Februar 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer abwesend Knoll als Referent Rathsauskultant Neuber Hr. M. Rath Knoll referirt: 1142. Konstitut mit Martin Weit wegen excessiven Benehmens im Kreisamtsgebäude. Hrr. Referent liest die Akten vor und ist der Ansicht, daß Martin Weit, da er sein ungestümes Benehmen im Kreisamtsgebäude selbst eingestanden hat, sich hiedurch eines Polizeivergehens schuldig gemacht habe, und ihm der ausgestandene 4 tägige Untersuchungsarrest als Strafe anzurechnen, hiernach das Erkenntniß auszufertigen, zu publiciren, im übrigen aber das Benehmen des Martin Weit polizeilich zu überwachen sei.

Dieser Meinung schlossen sich die anwesenden Hrn. Votanten zur Gänze an, daher die selbe erwuchs zum Beschlusse per unanimia nach dem Antrage des Hr. Referenten und als in folgendem Erkenntnisse: Martin Weit habe sich durch sein ungestümmes Benehmen im hies. Kreisamtsgebäude eines Polizeivergehens schuldig gemacht und werde ihm hiefür der ausgestandene 4 tägige Untersuchungsarrest als Strafe angerechnet. Haydinger Maurer M. Rath Buberl Knoll M. Rath Mag. Rath Neuber Ausk. Raths-Protokoll in Politicis Sitzung am 21. Februar 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath. Maurer Buberl Bleyer Knoll Auskultant Gärber Referat des Hr. Mag. Rathes Buberl. 1440. Prot. mit den Vorstehern des Ahlschmiedhandwerkes wegen Meisteraufname des Joseph Buchberger. Aufzubehalten u. wird dem Jos. Buchberger auf sein Gesuch Z. 888 unter Rückschluß der Beylagen rathl. bedeutet, daß über die von den Vorstehern des Ahlschmiedhandwerkes auf sein Gesuch wegen Meisteraufname bey diesem Handwerke abgegebenen negativen Erklärung der Maãt dasselbe auch nicht verhalten könne, den Bittsteller

als Meister aufzunehmen, weil der selbe das fragliche Gewerbe, auf welches er das Meisterrecht ansucht nicht eigenthümlich besitzt, sondern nur pachtweise auf ein Jahr inne hat, Meisterrechte aber nur die jenigen erlangen können, welche ein Gewerbe besitzen, mit dessen Besitz schon das Meisterrecht aus dem Gesetze verbunden ist, er sohin den mit einfachen Befugnissen Betheilten gleich zu stellen ist, welche ein Meisterrecht nie erlangen können zu dürfen; es versteht sich daher von selbst, daß er bey der Ausübung eines Befugnisses blos auf seine Person beschränkt sey und ihm daher die Rechte eines Meisters nicht zustehen, wovon auch das Allschmiedhandwerk rathl. verständigt wird. Referat des Hr. Mag. Rathes Bleyer. 1439. Prot. über die Vernehmung des Joh. Dengg wegen Einbringung von Steuerrückständen. Uiber vorliegende Erklärung, das vom Stadtkassaamte sub praes 15. Dez. v.J. Z. 9813 p. gestellte Begehren u. die von dem kk. Kreisamte sub dd. 27. v.M. Z. 591 ertheilte u. nunmehr in Kraft getrettene Bewilligung wird dem Grundbuchsamte die Antragung des executiven Pfandrechtes auf die bgl. Behausung N. 11. in Ennsdorf des Jos. Dengg pto aushaftenden Steuern- und Gabegrückstandes in Summa pr 21 fl 41 3/4 xr CMz durch Zustellung gegen Relation aufgetragen. Hievon ist der Execut und das Kassaamt zu verständigen. gelesen Haydinger Gärber Auskultant

Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 25. Februar 1846 in Politicis. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des H. M. R. Maurer 1551. Das Expedit depositirt zum hiesigen Armeninstitute als d. Schneider'sches Legat die vincul. 4 % Staatsschuldverschreibung v. 1. Febr 1838 Nro. 34953 pr 100 fl CM. Der Depos. Coon. zur Empfangnahme und Ausstellung der Legscheine. 1552. Das Expedit depositirt ad Num. 5391 de 1844 das Orig. Kreisamtsdekret bezügl. der bei der k.k. Staatsschuldentilgungsfondshauptkasse für den milden Versorgungsfond anliegenden 5150 fl CM v. 9. Juli 1844 Z. 8493. Der Depositen-Comission

zur Empfangnahme und Ausstellung der Legscheine. Haydinger Pospischil Sekr. Rathsprotokoll zur Sitzung in Politico-Oeconomicis am 3. März 1846. Gegenwärtige: Hrr. Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Oekon. Rath Woisetschläger Kaindl Nekhaim Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. M. R. Maurer 9561. de 1845 Protokollarbitte der Viktoria Wurzinger wegen Betheilung mit einer Pfründe. Der Bittstellerin wird v. d. M. an gegen Rücklassung ihrer Armenportion eine Sondersiechenpfründe von tägl. 6 xr E. Sch. verliehen. 1429. Die M. V. F. Rechnungsführung zeigt den am 17. Februar d. J. erfolgten Tod der Sondersiechenhauspfründnerin Anna Maria Wurm an. Diese Pfründe wird v. 1. d. M. an der Viktoria Wurzinger, Unterständlerin im Sondersiechenhause gegen Rüklassung ihrer Armenportion zugetheilt.

Aus dem Referate des Hr. Oekon. Raths Woisetschläger: 1647. Landgerichtsdiener Katzenbeißer überreicht den Atzungskonto vom Monat Februar 1846 pr. 64 fl 45 2/5 xr CM. Dem Cassaamte zur Zahlung von 64 fl 36 3/5 xr CM. 1694. Das Taxamt überreicht die TaxamtsRechnung für den Monat Februar d. J. Dem Rechnungsrevidenten zur Revision. Aus dem Referate des Hr. Oek. Raths Kaindl: 1623. Bauamtsverwalter Donberger zeigt an die Strassen-Verengerung über den Voglberg. Dem Polizei-Kommissär Willner aufgetragen, mit dem Bauverwalter Donberger diesen Uiblstand zu untersuchen, und abzustellen, u. hierüber zu relationiren. 1630. Kreisamts-Signatur v. 11. Febr. d. J. Z. 1807 mit dem Auftrage zur Vorlage der früher bestandene Miethverträge im städt. Eiskeller im Neuthorgebäude. Unter Rükschluß der Communikate der Bericht dahin zu erstatten, daß im dießfälligen Miethvertrag früher nicht bestanden habe. 1711. Wochenliste über vom 23.–28. Febr. verrechnete ZimmermannsArbeiten pr. 9 fl 30 xr CM. Dem Bauverwalter zur Zahlung dieser 9 fl 30 xr CM. 1712. Wochenliste über v. 23.–28. Febr. verrichtete Handlanger Arbeiten pr. 2 fl 50 xr CM. Idem mit 2 fl 50 xr CM. Haydinger Woisetschläger Oeck. Rath Kaindl Oeck. Rath Neckhaim. Ök. Rath Neuber Auskult.

Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 4. Marz 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Maurer. 1732. Das Expedit depositirt die kreisämtl. Empfangsbestättigung v. 25. Februar d.J. Z. 2488 über die aus dem Mild. Vers. Fonds-Vermögen zur Anlegung bei der k.k. Staatsschulden-Tilgungsfondshauptkasse eingehenden 4000 fl CMz. Der Deposit- Koõn zur Empfangsnahme u. Ausstellung der Legscheine. Aus dem Referate des Hr. M. Raths Buberl. 1617. Die hiesig bürgerl. Getreidabmesser bitten um Gestattung der Abnahme einer Abmessergebühr pr 1/2 xr pr Metzen. Denselben zu bedeuten, daß es nicht in dem Bereiche des Maãtes liege, über ihre Bitte einzugehen, daher

dieselbe urkundlich zu begründen sei, um selbe einer weiteren Würdigung unterziehen zu können. Haydinger Neuber Auskult. Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 7. März 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Bleyer. 1809. Die Arm. Inst. Rechn. Führung depositirt die demselben von Josef Weinstabl legirte 4 % Staatsschuldverschrbg. N. 9289 v. 1. Dezember 1843 a. 4 % pr 500 fl CMz. Der Depos. Koõn zur Empfangsnahme und Ausstellung der Legscheine, übrigens wegen Anschreibung und Vinkulirung dieser Oblion der Bericht an das k.k. Kreisamt zu erstatten. Haydinger Neuber Auskult.

Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung von 11. März 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Auskultant Gärber Referat des Herrn Mag. Rathes Buberl. 1849. Protokoll mit den Mahlern und Alois Amtmann wegen Gewerbsstörung von Seite der Letzteren. Aufzubehalten u. wird dem Aloys Amtmann durch Rathschlag bedeutet, daß er sich von jeder Art den Gewerbsstörung der berechtigten Mahler & Lakierer um so gewisser zu enthalten hat, als er sonst im ferneren Betrettungsfalle mit der Geld- und Konfiskationsstrafe belegt werden wird; wovon auch der Lakierer Franz

Klazer rathschlägig zu verständigen. Haydinger Gärber Auskultant Berathschlagungsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 14. März 1846. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Referent Bleyer Knoll Rathsauskultant Gärber Hr. Mag. Rath Buberl referirt: 1881. Thatbestanderhebungsakt in Betreff des der hier bey Schneidermeistersehegattin Josefa Zierer zugegangenen, der ledigen Dienstmagd Anna Himmelberger angeschuldeten Diebstahls als schw. Poliz. Uibertrettung. Hr. Referent liest die Akten und den insbesondere versatzten Vortrag ab, und beurtheilt vorliegende Fakta in Nachstehendem: Die Entwendung der der Josefa Zierer eigenthümlichen Effekten unterliegen keiner strafrechtl. Amtshandlung, da vor der gerichtl. Kenntniß derselben die freiwillige Zurückstellung

der entwendeten Gegenstände erfolgt war. Die an Josefa Zierer verübte Entwendung dagegen sei bei dem Mangl obiger Bedingung allerdings strafrechtlich zu behandeln, sei durch die Aussage der Be-- schuldigten und Zeugen in Vereinigung mit dem übereinstimmenden Geständnisse der Inquisitin in facto sichergestellt und qualificire sich bei dem Umstande, als einerseits der Werth der außer dem Dienstverhältnisse entwendeten Gegenstände nur den Betrag von 1 fl 48 xr CMz, sowie der im Dienste entwendeten den Betrag von 1 fl 53 xr CMz erreicht, und andererseits diese Effekten als ein der Inquisitin anvertrautes Gut angesehen werden können, zur schw. Polizeiübertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums durch Diebstahl, in Betreff dessen der Beweis der Schuld durch das mit den gesetzl. Erfordernissen versehene Geständniß hergestellt wird. Dagegen ist Inquisiten des ihr angeschuldeten Gelddiebstahls an Kajetan Löschenkohl nicht für beschuldigt anzusehen, da diese Beschuldigung auf einem bloß entfernten Verdacht beruht, und das in Gegenwart der Zierer'schen Eheleute abgelegte oder ihr vielmehr abgenöthigte Geständnis vor Gericht nicht bestättigt wird, übrigens den wider sie erhobene Verdacht, daß sie, da ihr Zierer keinen Kreutzer an Dienstlohn gab, doch Geld besaß, durch Zeugen-Aussagen entkräftet wird. Mit Bezug auf das vorangeschikte und in Entgegenhalt des erschwerenden Umstandes nämlich der Fortsetzung des Diebstahls durch längere Zeit, zu den mildernden Umständen, daß Inquisitin vor der That eines unbescholtenen Lebenswandels war, der durch den Diebstahl herbeigeführte Schaden zur Gänze aus dem rückständigen Dienstlohne der Inquisitin ersezt wird, endlich, daß sie sich von Zufügung eines größeren Schadens freiwillig enthält, ist Hr. Referent mit Rücksicht auf ihren schwangeren Zustand der Meinung, daß dieselbe der schweren Polizeiübertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums durch Diebstahl schuldig, u. dieserwegen mit 8 tägigem Arreste zu bestrafen sei, auch der Josefa Zierer 1 fl 12 xr CMz zu ersetzen habe. Nachdem nun mit diesem Antrage

und dessen Begründung sämtliche Hr. Votanten zur Gänze einverstanden waren, so erwuchs derselbe zu folgendem Urtheile per unanimia: Anna Himmelberger sei der schweren Polizeiübertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums durch Diebstahl nach §. 210 des II. Thls des St. G. B. schuldig, werde dieserwegen mit 8 tägigem Arreste bestraft, und habe der Josefa Zierer 1 fl 12 xr CMz zu ersetzen. gelesen Haydinger Gärber Auskultant Rathsprotokoll zur Sitzung in Politicis am 14. März 1846. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Rathsauskultant Gärber Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Maurer. 2131. Das Expedit depositirt den auf dem Hause N. 61 im Wieserfeld intabulirten auf den M. V. Fond lautenden Schuldschein des Joachim oder und der Josefa Krennmüller dto. 29. Oktober 1842 a 5% pr 300 fl CMz. Der Depositenkoõn zur Empfangsnahme und Ausstellung der Legscheine. Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Bleyer. 1741. Das Kassaamt erstattet ad N. 8934 de 1841 die abverlangte Äußerung hinsichtlich der pro 1809 depositirten Contribution pro rusticali pr. 6413 fl 23 2/4 xr CMz. Zur Wissenschaft, und wird dem

dem Kassaamte mißfällig verhoben, daß es diese Anzeige erst nach 3maligem Aufmahnen und nach einem Umfluße von mehr als 4 Jahren, und erst dann noch nicht mit den Vorverhandlungen instruirt habe. In Erwägung dessen und der ihm derzeit obliegenden Geschäfte, wird die Schlichtung desselben dem Kassaamte abgenommen und dem Rechnungsrevidenten Loitzenbaur übergeben, welchen die pro rusticali entfallene Kriegskontributionsquote pr 166.099 fl 46 3/4 xr CMz nach dem Leitfaden des ihm mitgetheilt werdenden ständ. Cirkulars dtt. 10. August 1840 N. 2397 auf die hiebei zu konkurriren habenden Steuerholden zu sub repartiren, ihre Schuldigkeit und Guthabungen auszuzeigen, sie im Wege einer förmlichen Liquidation sämtlich vorzuruffen, und zur urkundlichen Nachweisung zu verhalten, was und wie viel Jeder aus ihnen im Jahre 1809 an dieser Quote bezahlt haben, und das Operat bis 11. Juni d.J. anher vorzulegen haben wird. Ad N. 238 de 1844. Mehrere Bürger bitten und Repartition und Vertheilung der hieramts deponirten von den h. Herrn Ständen hieher gezalten Kriegscontribution pro rusticali pr 6413 fl 23 /4 xr CMz. Hierüber wird den Bittstellern zu Handen des im Gesuche zuerst unterschriebenen bürgl. Eisenhändlers Herrn Josef v. Koller Folgendes erinnert: Nach dem Landescoõnspatente dd. 20. July 1809 N. 2270 betrug die von Napoleon, damaligen Kaiser der Franzosen, in diesem Jahre dem Lande Österreich, ob der Enns auferlegte Kriegskontribution 38 Millionen Franč oder 45.600.000 B. Z. wovon jedoch bis 20. Oktober 1809, von welcher Zeit an Weiland Sr. Majestät Kaiser Franz die weitere Zalung zu übernehmen geruhte, nur 1,511.903 fl 12 3/4 xr B. Z. zur ständischen Kasse eingezalt wurden. Die Zalung und Einhebung dieser Summe geschah aber nach keinem bestim-

ten Reparitionsmaßstabe und konnte auch der obwaltenden Anstände wegen nicht leicht geschehen, darum die Ausgleichung einer späteren ruhigen Zeit vorbehalten werden. Hiebey konnte nicht fehlen, daß Dominien und Unterthanen zu viel oder zu wenig als sie sonst bey geschehenen Repartition getroffen haben würde, andere wohl auch gar nicht zahlten. Die natürliche Folge hievon ist u. es steht auch hiemit das ständische Circulare dd. 10. Aug. 840 N. 2397 in vollen Einklange, daß auf diese 6413 fl 23 2/4 xr CMz, welche der Gegenstand des vorliegenden Gesuches sind, nur Jene und in dem Maaße einen Anspruch erheben können, als sie zu erweisen im Stande sind, daß sie mehr contribuirt haben, als sie nach der sie treffenden Schuldigkeit zu 10 xr 5372/10.000 CMz vom Gulden als dem h. Orts ermittelten Dividenten gegenüber ihrer [?] mäßig zu reducirenden Einzalung an den pro rusticali entfallenden 166.099 fl 46 3/4 xr CMz getroffen haben würde. Eine derley Abrechnung bedingt aber die Nothwendigkeit einer förmlichen Ausgleichung und Repartition, wobey nicht fehlen wird und kann, daß während Einige Uiberzalungen zurückvergütet erhalten, Andere Nachzalungen zu leisten haben werden. Um dieselbe aber zu Stande zu bringen, muß von Allen der Stand der Kontribuenten des Jahres 1809, auf welchen diese Schuldigkeit gelastet hat, ermittelt werden, weil außer den Grund- und

Hausbesitzern auch die städtischen Gewerbe, welche damals schon bestanden haben, hierbey mit konkuriren. Dem stellen sich aber mehrfache Schwierigkeiten entgegen; einmahl, daß ein Steuerkataster von diesem Jahre nicht vorhanden ist; zweytens, daß nach der k. ä. Intimation dd. 7. Sept. 1832 Z. 9261 die Verhandlungsakten hinsichtlich der Invasionskosten überhaupt, daher auch über die Kriegskontribution als Theil des Ganzen und die ebenfalls mit benöthigt werdenden Domestiktalfondsrechnungen unwissend wo in Verlust gerathen sind u. dem Maate daher nicht mehr zurückgestellt wurden; daß drittens aller bisher angewandten Mühe und Nachsuchungen ungeachtet vollständige Duplikate hiervon nicht aufgefunden werden konnten; daß viertens alle hierbey eingeschrittenen Beamten seither verstorben sind und endl. 5. die nach dem Rechnungsconficienten Hoffmann hinterbliebenen Bruchstücke durchaus keinen sichern Anhaltspunkt und klaren Einblick in die Sache gewähren. Demgemäß und da die seitherigen Bemühungen erfolglos geblieben sind, erübrigt nun diese Subrepartition und Ausgleichung zu Stande zu bringen, einzig der Weg einer förmlichen Liquidation mittelst Vorrufung sämmtlicher Steuerholden dieses Bezirkes und deren Verhaltung zur erkundlichen Nachweisung was und wie viel ein Jeder aus Ihnen im J. 1809 an dieser Kontributionsquote bezalt habe, um sodann nach Vorschrift

des § 7 des bezogenen h. ständischen Circulares dd. 10. August 1840 N. 2397, wenn zwischen den Betheiligten kein anderes Uibereinkommen getroffen werden könnte, das Amt handeln u. sofort einerseits die Rückvergütung der ausgewiesenen Uiberzalungen an Jene, welchen sie gebürt, andernseits aber auch die Eintreibung der Abgänge von Jenen verfügen zu können, welche an dieser Kontribution bisher zu wenig oder gar Nichts bezalt haben. Zur Vorname dieser Liquidation ergeht gleichzeitig der geeignete Auftrag an den hierseitigen Reichnugsrevidenten Loitzenbaur u. wird ihm in Verhältniß der Schwierigkeit dieser Aufgabe u. mit Rücksicht auf seine anderweiten Obliegenheiten der Termin zur Vorlage des dießfälligen Operates bis 11. Juny d.J. gegeben wo sodann auf Grundlage desselben unter Zuzug der Herrn Ökonomieräthe und Bürgerausschüße, dann jener Interessenten, welche sich bis dahin über Antheilname an der in Frage stehenden Guthabung pr 6403 fl 23 2/4 xr CMz zweifellos werden ausgewiesen haben, die weitere Berathung darüber stattfinden wird, ob die Ausgleichung im angedeuteten Repartitions oder mit Aufgebung der hieraus sich ergebenden Ansprüche in welchem Wege sonst zum Besten des städtischen Gemeinwesens u. Nutzen des hiesigen Publikums nach dem Beyspiele anderer Gemeinden bewirkt werden könne u solle. Denn da folgerecht der von der Bürgerschaft abgegebenen Erklärung und des im Mittel liegenden h. Reggsdekretes dd. 12. Aug. 1832 Z. 18789 u. k. ä. Intimation dd. 7.

Sept. e. a. N. 9261 gegen dem daß jene mit der Repartition der Invasionskosten pr 92.640 fl 9 xr verschont, ihr auch die Rückzalung der schuldigen 22.321 fl 25 xr Scheine erlaßen wurde, der Domestikalfond mit der Stadtkasse bereinigt worden ist, ein und anderer aber zur Bestreitung derselben und präsumtive auch der auferlegten feindlichen Kontribution bedeutende Vorschüße geleistet, letztere insbesonders hierdurch ihr ganzes Stammvermögen von circa 7 - 800.000 fl eingebüßt hat; so resultirt schon hieraus, daß diese 6413 fl 23 2/4 xr CMz mit nichten ein Guthaben blos einzelner Haus- und Gewerbesitzer seyen, sondern daß auch auf den bey weitem größten Theil derselben gemeiner Stadtkasse aus dem angeführter Titel und vielleicht auch den Unterthanen der hieramts verwaltet werdenden Dominien ein Rechtsanspruch zustehen dürfte und daher von Hinausgabe und Vertheilung dieses Betrages nicht so geradehin die Rede seyn könne. Die Bittsteller werden daher aus diesen Gründen angewiesen, bis zu dem ihnen bekannt gegebenen Zeitpuncte in Geduld zu stehen, inmittelst aber ihnen bevorbelassen, ihre vermeintlichen Ansprüche unter Anschluß der sie beurkundenden Belege entweder schriftlich hieramts anzumelden oder ihre Vorforderung in Liquidati¬ onszuge gewärtig zu bleiben. Haydinger Gärber Auskultant

Protokoll Aufgenommen bei dem Magistrate Steyr am 21. März 1846 über die Beeidigung des Hr. Karl Gärber als hierämtlicher zweiter Sekretär. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger Hr. M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil ad Num. 2213. Pol. Nachdem im Einverständnisse mit dem h. kk. n. ö. Appel. Gerichte die h. Regirung mit dem Dekrete vom 11. März l.J. Z. 6931, kreisämtl. Intimation vom 17. März l.J. Z. 3284 die bei diesem Maãte erledigte 2. Sekretärsstelle mit dem Gehalte jährlicher 400 fl CMz dem hierseitigen Auskultanten Herrn Karl Gärber verliehen hat, so wurde derselbe heute zur Ablegung des vorgeschriebenen Diensteides vorgeladen u. ihm in voller Rathsversammlung nach vorläufiger Eides u. Meineidserinnerung folgender Eid vorgehalten. Sie werden heute vor Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen

Verstand dahin schwören, daß Sie die Ihnen als Sekretär obliegenden Pflichten genau u. pünktlich erfüllen, daher daß Sie bei den Rathssitzungen die Rathsprotokolle genau nach der Justizinstruktion führen, den Tagsatzungen im erforderlichen Falle beiwohnen u. das diesfällige Protokoll führen, die Ihnen aufgetragenen Geschäfte im adel[?] Richteramte nach den bestehenden Vorschriften besorgen, die hiebei in Ihre Hände kommenden Gelder, öffentl. u. Privaturkunden Silber u. Präziosen u. sonstige Gegenstände genau u. getreu bewahren, u. sogleich ihrer Bestimmung zuführen, u. in allen hiebei vorkommenden Geschäften die größte Genauigkeit u. Pünktlichkeit beobachten, sich aller Aufträgen, welche Sie vom Magistrate überhaupt, u. vom Praesidio u. den Hrn. Räthen insbesondere erhalten genau u. willig unterziehen, daß Sie ferner die Waisen u. Depositenbücher genau nach der Instruktion führen u. die hiermit in Verbindung stehenden Geschäfte alles Fleißes besorgen u. durchführen, ferner daß Sie stets das Wohl der Stadtgemeinde sich vor Auge halten, u. so handeln wollen u. werden, wie Sie es vor Gott u. der Welt verantworten können. – Auch werden die schwören, daß Sie in Allen Ihnen bekannt werdenden Amtsgeheimnißen das größte Stillschweigen beobachten u. an Niemanden etwas aussagen werden, endlich daß Sie mit keiner geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder im In- noch im Auslande in Verbindung stehen u. wenn es der Fall wäre, selber sogleich entsagen. Eid. Ich Karl Gärber schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen u. unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt ist vorgehalten worden, und ich in Allem wohl verstanden habe, so getreu, genau u. gewissenhaft nachleben wolle u. werde, als wahr mir Gott helfe. Karl Gärber Haydinger Pospischil Sek.

Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 21. März 1846 in Politicis. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger Hr. M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des Hr. M. R. Bleyer. 2815. K. A. Dekt v. 17. l.M Z. 3284. wegen Verleihung der 2. Sekretärsstelle an Karl Gärber. Zur Wissenschaft, u. ist das Dekret an Karl Gärber auszufertigen, er zu beeiden u. wegen der Gehaltsanweisung u. der Diensttaxr v. Hr. Sekretär Pospischil die Relation zu erstatten. Die übrigen Conzept Gesuch sind mit dem hinauszu-

geben, daß die angesuchte Dienstesstelle einem andern Bewerber verliehen wurde u. ist wegen Zustellung dieser Erledigung an Anton Erben der Maãt von Budweis mit Schreiben zu ersuchen. Endlich ist wegen Bemessung der Diensttaxe unter Anschluß des vorgeschriebenen von der Kanzlei anzufertigenden Verzeichnisses die Note an die Caãlbez. Verwaltung Linz unter der Uiberschrift an ihren Vorstand zu erlassen, u. da nach den h. Hofdekt. v. 20. Juli 1847 No. 2295 unerledigte systemisirte Auskultantenstellen in der Regel kein Concurs auszuschreiben, sondern nur dann hierzu zu schreiten ist, wenn sich durch längere Zeit keine ausgezeichneten Bewerber hierum melden sollten u. die Besetzung derselben dem Gange der Gerichtstelle förderlich ist, hiermit vor der Hand zu sistiren. Haydinger Pospischil Sec.

Rathsprotokoll in Politicis zur Sitzung am 28. März 1846. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydinger Hr. M. Rath Maurer Hr. M. Rath Buberl Hr. M. Rath Bleyer Hr. M. Rath Knoll Hr. Secretär Gärber Aus dem Referat des Hr. M. R. Maurer. 9130 de 1844. Franz Wiesmayr als ehemaliger Pächter des städtischen Platz- u. Standelgefälles auf Erfolglassung des Cautionsinstrumentes v. 14. Mai 1819 über 700 fl E.Sch. CautionsDa die betreffende Verbindlichkeit auf den Rathsprotocollsextract in oeconomicis v. 21. April 1820 Z. 889 mit Erledigung vor 17. Jänner 1821 Z. 115 p. grundbüchlich zu löschen bewilligt worden ist, so wird hiemit nachträglich auch die Erfolglassung der Cautions Urkunde wegen

des städtischen Platz- u. Standlgefälles ddo 14. Mai 819 pr 700 fl E.Sch. bewilligt u. der Dep. Coõn aufgetragen. Hievon ist diese Coõn sowie der Bittsteller rathschlägig zu verständigen. 2308. Kreisamts-Decret in Betreff der aus dem M. V. F. eingesendeten 4000 fl und der zum Ankaufe 4 % Staatsschuldverschreibung noch einzusendenden 2000 fl CMz. Ist dieses Decret wegen der der enthaltenen Bestätigung über die eingesendeten 2000 fl vom Expedite ad deposita zu überreichen, eine Abschrift davon aber in der Registratur zu hinterlegen; übrigens hat die M. V. F. R. F. den Betrag von 2080 fl CMz an das Expedit zu übergeben, damit dieses derselben der an das k.k. Caãl Zahlamt in Linz wegen Ankauft 4 % Verlassungs-Staatsschuldverschreibungen zusammen pr 2000 fl CMz nebst Gegenscheinen u. Consignationen anschließe. Hievon für diese Ref. eine Abschrift zur Verständigung. Aus dem Referate des Hr. M. Rathes Buberl. 2309. Vernehmungsprotocoll mit den Bürgerausschüssen u. Viertlmeistern wegen eines 4. Glasergewerbes. Aufzubehalten u. ist das Gesuch des Julius Zeller mit folgendem Bescheide zu erledigen: Da sich auf dem Grunde der gepflogenen Erhebungen ein Localbedarf zur Creirung eines 4. Glasergewerbes für den Bezirk der Stadt Steyr nicht herausstellt, so kann in das Gesuch des Bittstellers um Verleihung eines personellen Glasergewerbes allhier aus Mangell des Localbedarfes nicht gewilligt werden, wovon derselbe unter Rückschluß seiner Beilagen rathschlägig mit dem zu verständigen, daß ihm der Recurs an höhere Behörden welchen er binnen 4 Wochen

anzumelden u. in den darauf folgenden 14 Tagen zu überreichen hat, bevorbelassen bleibe. 2217. K. A. Signatur betreffend den Jos. Göttersdorfer über sein Gesuch und Verleihung einer personellen chrurgischen Gerechtsame. Aufzubehalten u. ist das Gesuch des Jos. Göttersdorfer mit folgendem Bescheide zu erledigen: Nachdem sich über die genau gepflogenen Erhebungen des Localbedarfes die Errichtung eines personellen chirurgischen Gewerbes für den hiesigen Stadtbezirk mit seinem Sitze in der Ortschaft Ensdorf als nothwendig u. dringend herausstellt, der Bittsteller sich auch bey der Gemeinde u. den Bewohnern das vollste Vertrauen erworben u. von selben für diesen Platz empfohlen wurde, derselbe auch laut kr. ä. Bestätigung v. 16. d. Z. 3224 die persönlichen Eigenschaften hiezu in vollsten Grade besitzt, er sich auch in der Zeit seines Hierseins durch seine Thätigkeit und Uneigennützigkeit für die Gemeinde Verdienste erworben hat, so wird demselben das angesuchte chirurgische Gewerbe ad personam gegen dem verliehen, daß er seinen Wohnsitz in der Ortschaft Ennsdorf nehme, sich zur Erwerbsteuer erkläre u. sich bei dem chirurgischen Gremium einverleiben lasse, wovon derselbe unter Rückschluß seiner Beilagen und die hiesigen Wundärzte zu Handen des Wilhelm Haupt und zwar Letzterer mit dem rathschlägig zu verständigen, daß ihnen im Beschwerungsfalle der Recurs an höhere Behörden vorbelassen bleibe. 7563 de ao. 1845. Mich. [?]imeslechner um Verleihung eines Weiß warenhandlungsbefugni ßes. Da der Weißwarenhandel nach den Grundsätzen des hohen Reggs-Circulares v. 29. 7ber 1839

zu beurtheilen ist, u. nach selben in die Kathegorie der freyen Beschäftigungen gehört, so unterliegt der Betrieb desselben von Seite des Bittstellers gegen dem keinem Anstande, daß er sich sogleich wegen Lösung eines Erwerbsteuerscheines melde und anzugeben habe, ob er diese Beschäftigung mit oder ohne Gehilfen betreibe, wovon er rathschlägig verständiget wird. 9774. de ao 1845. Jos. Kirchberger um die Bewilligung zur Verfertigung von Schusterwerkzeugen u. Reparierung anderer Werkzeuge. Da nach den Bestimmungen der hohen Regg̃sverordnung v. 29. 7ber 1839 die Verfertigung einiger unbedeutender Artikel von Schusterwerkzeugen sowie der Reparirung anderer Werkzeuge in die Kathegorie der freyen Beschäftigungen gehört, so wird dem Bittsteller die Ausübung derselben gegen dem gestattet, daß er sich hiezu einer conceßionirten Feuerstätte bediene, sich sogleich einen Erwerbsteuerschein löse u. angebe, ob er selbe mit oder ohne Gehilfen betreibe, wovon er rathschl. zu verständigen. 8305 de ao 845. Johan Pöpperl um Bewilligung zur Verfertigung von Ziehwerkzeugen. Da nach den Bestimmungen der hohen Regg̃s-Verordnung v. 29. 7ber 1839 die Verfertigung von Ziehwerkzeugen, als für Schuhmacher, Riemer, Sattler u. Gärberwerkzeugen zu den freyen Beschäftigungen gehört, so unterliegt die Ausübung derselben von Seite des Bittstellers gegen dem keinem Anstande, daß er sich hiezu eines concessionirten Feuerrechtes bediene, sich zugleich den Erwerbssteuerschein löse und angebe, ob er selbe mit

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