bey diesem Anlaße wiederholt die schon einmahl ergangene Weisung den Ausweis über das jährliche Kanzleyerforderniß zur Veranlassung seiner Sicherstellung im Wege der Lizitationsverhandlung bis längstens 31. July vorzulegen, damit ins Künftige derley hochortige Rügen vermieden werden. 9987. Kr. A. Dekret Z. 15385 über die von h. Regg̃ nachträglich genehmigte Beyschaffung des pro 1846 präliminirten Mehrbedarfes von 10 ℔ gegoßenen und 20 ℔ gezogenen Unschlittkerzen. Hievon durch Intimationsdekret das Kassaamt mit dem Auftrage zu verständigen, nunmehr mit Bezug auf das maãtische Dekret v. 14. July d.J. Z. 2146 p. dem Johann Stelzhammer für die pro 1846 mehr gelieferten 10 ℔ gegossenen und 10 ℔ gezoge nen Unschlittkerzen den dießfalls nach dem Lizitationsprotokolle über die Kanzleymaterialien pro 846 entfallenden Betrag pr 8 fl 14 xr CMz gegen Quittung auszubezalen. Nachdem übrigens für das Verwaltungsjahr 1847 laut kreisämtl. Intim. Dekretes v. 26. May 1846 Z. 14651 das gleiche Quantum beanstandet wurde, so wird der Kanzley durch Vorhalt aufgetragen, über den gegenwärtigen Personalstatus den Ausweis zu verfassen, welcher sonach mittelst Bericht dem kk. Kreisamte Behufs der nachträgl. Genehmigungserwirkung dieses beanständeten Mehrerfordernisses vorzulegen ist. 10206. Rechn. Revident Loitzenbaur berichtet den Revisionsbefund der TaxamtsRechnung für das Militärjahr 1846. Wird zur Aufname dieser Rechnung der 5. Jänner k.J. Nachmittags 3 Uhr bestimmt, wozu die Ökon Räthe und Bürgerausschüße vorzu-
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