Zimmer vertragen werden; daher nach der Hand eine weitere Vorkehrung getroffen werden müsse. Hr. Referent trägt daher darauf an, daß nun sogleich verfügt werde, daß 1. dem Jos. Schwab, dem Johann Fischer, der Wittwe Platzer und dem Franz Schindlstrasser ihre inhabenden Wohnungen vierteljährig aufgekündet werden 2. dem Bauamtsschafftner Weiß bedeutet werde, daß die hintere Wohnung im städtischen Wasserthurmgebäude, in längstens einem Vierteljahre für einen Polizeysoldaten geräumt seyn müsse 3. dem Bauamtsverwalter, daß er wegen der gehörigen Adaptirung des derzeit von Franz Schindlstrasser gemietheten Wohnlocales den geeigneten Plan sammt Vorausmaaß und Kostenanschlag in längstens 8 Tagen hieher vorlege und daß 4. während des Baues des Kreisamtsgebäudes die städtischen Feuerlöschrequisiten theils im Neuthorgebäude und theils im Zwinger an demselben zwischen der Stadtmauer und dem gewerkschaftl. Kastengebäude untergebracht werden. 5. daß die betreffende Polizeymannschaft hievon mittelst Dekret, mit dem zu verständigen sey, daß sie in längstens einem Vierteljahre ihre Wohnungen in der Kaserne zu verlassen und dagegen zu beziehen haben: a. der Polizeywachtmeister die Wohnung des Johann Fischer im Excölestinergebäude. b. der Polizeymann Josef Schwab seine Wohnung in eben diesem Gebäude, wofür er bisher einen Miethzins zalte; c. der Polizeysoldat Pachinger die Wohnung im Wasserthurmgebäude, welche Martin Weiß zu räumen hat;
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