genau nach den Stipulationen des Coõnsprotokolls v. 5. 8ber d.J. Z. 7633 gehalten werde. Hr. Mag. Rath Bleyer ist mit den Gründen des Hr. Referenten durch und durch einverstanden ist jedoch der Meinung, daß die Gesuche des Dr. Kompaß nicht jezt schon aufrecht zu verbescheiden, sondern der Verhandlungsakt ehebevor noch dem k.k. Kreisamte mit der Bitte um Errichtung eines Provisoriums, oder definitive Entscheidung, somit wegen Ertheilung der in Rede stehenden Bewilligung zur beantragten Mauerabbrechung unter den von dem Hr. Referenten gesezten Bedingungen mit Bericht vorzulegen sei. Mit diesem Antrage konformirte sich der Hr. Referent und stimmten demselben auch die Hr. Oekon. Rathe Kaindl und Nekhaim u. der Hr. Bürgerausschuß Schlager bei, indem der Hr. Oek. Rath Kaindl bemerkt, daß hiedurch der Maãt sich vor jeder Verantwortung einer eigenmächtig unternommenen Handlung sicher stelle stelle. Sonach Beschluß per unanimia es ist sich allembevor unter Vorlage der Verhandlungen wegen Bewilligung der beantragten Mauerabbrechung, so mit wegen definitiver dießfälliger Entscheidung oder Errichtung eines Provisoriums berichtlich an das k.k. Kreisamt zu verwenden. 9292. Hr. Referent bringt zur Wissenschaft des Oekon. Raths, die sub dto 29. Nov. d.J. Z. 9292 P. verbeschiedene Eingabe des Hr. Dr. Fried. v. Pflügl des Inhalts, es wolle die von Seite des Magistrates beabsichtigte öffentl. Erwähnung des von seinem sel. Vater Dr. Joh. v. Pflügl gegründeten Stipendiums für arme Studierende unterlassen werden. Aus dem Referate des Hr. Mag. Raths Bleyer. 9871. Das Kassaamt um Bewirkung der Bewilligung zur weiteren 3-monatl. Beibehaltung des Diurnisten auf Kosten des M. V. Fondes zur Vollendung der nochrückständigen Urbarialfassion des Dominiums Bürgerspitalamt. Vorwortlich einzubegleiten, da die Gründe stichhältig und die angeregte Frist zur Beendigung der rückständigen Urbarialfassionen des Dom. Bürgerspitalamt nothwendig ist.
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