Ökonomische Ratsprotokolle 1846

trag. In Folge dieser Kreisamts-Signatur u. des vorausgehenden Dekretes vom 16 d. M. Z. 1234 trägt Hr. Referent darauf an, daß in dieser Angelegenheit nunmehr lediglich auf das am 14. Oktober 1825 aufgenommene Protokoll sich gehalten werde, weil dieses die bestimmte und förmliche Erklärung des gesammten Maãtes enthält, von welcher wohl nicht mehr abgegangen werden kann, er ist daher der Meinung: Es ist mit Rücksicht auf die bestehenden Miethkontracte den Partheyen vierteljährig aufzukünden und zu diesem Ende das geeignete Dekret an sie zu erlassen, für die anderweitige Unterbringung des Polizeywachtmeisters und der 4 Polizeymänner, welche derzeit in der Kaserne wohnen, dann für die Aufbewahrung der Feuerlöschrequisiten für die Dauer des beverstehendes Umbaues Vorsorge zu tragen und in dieser Hinsicht der städtische Bauamtsverwalter wegen der Hereingabe eines Vorschlages in längstens 14 Tagen mittelst Dekret zu brauftragen, hierüber der anbefohlene Bericht zu erstatten und mittelst eines besondern Berichtes vorzulegen folgender Entwurf des Kontractes über die unentgeldliche Uiberlassung des Kaserngebäudes an das allerhöchste Aerar. Die kk. lf. Kreisstadt Steyr in Repräsentation des Maãtes Steyr vereint mit den Ökonomie-Räthen und Bürgerausschüßen tritt dem a. h. Ärar gemäß der schon am 14. Oktober 1825 zu Protokoll gegebenen Erklärung das bisher der Stadtgemeinde Steyr gehörig gewesene Kaserngebäude, früher das Hirschenhaus genannt, unter dem alten Conscrip. N. 31, dem neuen N. 30 im städtischen Grundbuche Folio 28 eingetragene, in der hiesigen Ortschaft Stadt am Hauptplatz gelegene schuldenfrey, wie es ist, und somit auch die Area auf welchem es steht,

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