Ökonomische Ratsprotokolle 1846

Wenn nun die Stadtkasse nur den Kaufschilling v. 142 fl 15 xr CMz in die K. Masse zu erstatten hat, von den Bittstellern aber ein Kaufschilling von 150 fl unter Zugestehung des Wiederkaufrechtes oder in Pachtschilling von jährlichen 10 fl CMz angebothen wird, so wäre in dieser Hinsicht für die Stadtkasse wohl kein Nachtheil zu fürchten, wenn dieses nicht allenfalls hinsichtlich der Schlacht wäre, da aber in Hinsicht derselben die Stadt so lange von ihr nicht auch das Wiederkaufsrecht aufgegeben wird, immerhin in Interesse bleibt, die Bittsteller aber für den Fall der Pachtung die kleineren Reparaturen für den Fall des Kaufes aber die ganzen Herhaltungskosten auf sich nehmen wollen, so dürfte auch in dieser Hinsicht nicht leicht ein Besorgniß eintretten, wenn nur darauf gehalten wurde, daß die kleineren Gebrechen nicht vernachläßigt werden. Daß aber auch das Gemeindevermögen in Anspruch zu nehmen sey, wenn es um einen derley Vortheil für die hiesigen Eisenarbeiter sich handelt, ist außer Zweifel gestellt, weil selbe den größten Theil der hiesigen Bevölkerung ausmachen. Als allfällige Hindernisse der Realisirung dieses Wiederkaufsrechtes sieht Hr. Referent folgende: A. die vorausgehende Satzpost der Barbara v. Schönthan pr 500 fl CMz b. die nachfolgenden Satzposten im bedeutenden Betrage zusammen v. 38566 fl CMz c. die geschehene Meliorirung dieses Grundes durch Anpflanzung von Obstbäumen, Anlegung eines Gartels, dann Erbauung eines Wohnhauses und eines Stadels auf demselben, endlich des Zaunes. ad a. Um sich von der Haftung für die 500 fl CMz, wovon die Inteẽn Rückstände dem Vernehmen nach fast eben so viel

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