Ökonomische Ratsprotokolle 1846

Anerkennung des Eigenthumsrechtes auf diese Mehnstätte und Sperre sich Michael Heindl verbinde, dem Jocher einen jährlichen Grundzins von 24 xr CMz zu berichtigen, daß dieser Zins nicht mehr erhöht werden dürfe, daß Heindl zudem die Hälfte der Kosten zur Erhaltung der Holzsperre und der Brückung der Mehnstätte übernehme und endlich, daß die Benützung der Mehnstätte von Heindls Seite nur auf die Ausfuhr oder Straße allein sich zu beschränken habe. Da sich durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Jocher'schen Eheleute die Gelegenheit zur Ausübung des städtischen Wiederkaufrechtes ergeben hat, haben laut Gesuch C. die hiesigen Feilhauermeister Josef Schütz, Franz Unzeitig, Matias Lechner und Anton Sonnleitner die Bitte vorgebracht, daß von Seite der Stadt das Wiederkaufsrecht um den Kohlplatz ausgeübt und ihnen sonach dieser Platz entweder käuflich oder pachtweise zur Kohlung und zum Besten der hiesigen Feuerarbeiter überlassen werden wolle. Die hierüber in Folge magistr. Erled. v. 15. v. M. Z. 7063 p. gepflogenen Erhebungen haben ergeben, daß die Steinschlacht in gutem Zustande sey, mit Ausname eines Theiles oberhalb des Kohlplatzes, welcher durch das letzte Hochwasser beschädiget worden ist, weßhalb aber den Jocher'schen Eheleuten resp. deren Konkursmasse nichts zur Last gelegt werden könne, sondern von Seite der Stadt Vorkehrung zur Abwendung weitern Schadens zu treffen sey. (Protokoll D) daß ferners (Protokoll E) die Satzgläubigerin Frau Barbara v. Schönthan auf ihrem Pfandrechte ob der früher erwähnten 500 fl CMz bestehe, obwohl diese Schuld eigentlich die Kohlkommunität betrifft und daß endlich laut F die Bittsteller ihre weitere Erklärung hinsichtlich der Uiberkom-

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