Ökonomische Ratsprotokolle 1846

6708. Protokoll mit Ignaz Wagner u. Josef Schlößl, wegen ihrer Entschädigungs-Ansprüche für das auf ihren Gründen aufgefangene Holz von der oberen Ennsbrücke. Da nun das nothwendig anerkennt wird, daß die vom Hochwaßer weggeschwemmten Enns-Barierre- u. Streubäume, die nach Angabe im Kommißariatsbezirke Gleink bei den Grundeigenthümern Josef Schlößl und Ignaz Wagner liegen, und in 14 Ennsbäumen 4 Barierrebäumen, u. 63 6zölligen Streubäumen bestehen, wieder anher geschafft werden, weil diese Bauhölzer zum Neubrückenbau auch wieder dienlich sind, und die gemachte Anforderung obiger benannten zwei Grundbesitzer als Entschädigung für Auffangen u. Grundbeschädigung für einen Ennsbaum 3 fl CMz Barierrebaum 2 fl 30 xr CMz Streubaum 6 xr CMz dem Magistrate überspannt erscheint, so sind die auf ähnliche Ereigniße bezüglichen seither magistratlichen Verhandlungen zur Hand genommen worden, woraus hervorgeht, daß, als im Jahre 1830 die Ennsbrücke vom Eisstoß weggerisen worden war, und dazumahl auch Ennsbäume in der Au des Josef Schlößl aufgefangen und liegen geblieben sind, nach magistratlichen Bescheid vom 20. März 1830 Z. 902 P dem Bauamte die Genehmigung ertheilt worden ist, dem Josef Schlößl für einen Ennsbaum 2 fl CMz und dem Johann Wilhelm 2 fl 48 xr CMz als Fuhrlohn und Grundgeld hieher im Bruckstadl bezahlen zu dürfen. Bei dem heutigen Falle tritt nun der Umstand ein, daß für das Auffangen eines Ennsbaumes sammt angeblicher Beschädigung des Grundes 3 fl CMz und für das Herführen auf der Achse eines solchen ebenfalls 3 fl CMz zusammen also 6 fl CMz pr. Stamm gefordert wird. Bei einem Barierrebaum stellt sich das Begehren fürs Grundgeld 2 fl 30 xr CMz und für das Fuhrlohn 2 fl zusammen 4 fl 30 xr und Grundgeld für einen Streubaum 6 xr so wie sämmtliches Fuhrlohn 6 fl CMz hiefür verlangt werde. Da nun kein eigentliches Gesetz für einen solchen Fall besteht, und ein freundliches Uebereinkommen am zweckmäßigsten erscheint, die gegenwärtigen Holzpreise mit jenen im Jahre 1830, wo nach Angabe des Bauverwalters Benedikt ein solcher Ennsbaum mit 4 fl CMz bewerthet war, wesentlich verschieden sind, so ist man der allseitigen Meinung, es solle, dießmahl für das Auffangen und

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