Ökonomische Ratsprotokolle 1846

welches die Stadt immerfort besonders wegen ihrer Lage an Flüssen u. sonstigen Örtlichkeit zu verbleiben hat, wie dieses mit h. Regirungsdekrete v. 24. Febr. 1837 Z. 5495 ausgesprochen worden ist. Ich glaube schlüßlich nur noch ausdrücklich anführen zu müssen, daß sämtl Passanten, welche mit Fuhrwerk u. Vieh auf welche der Mauth tariff paßt, auf die Stelle der von der h. Regg neu beantragten Schranken gelangen u. auf dem Wege herein den städtischen Burgfrieden schon betretten haben oder von den Ortschaften Stadt oder Voglsang aus, auf dem Wege nach Garsten oder Christkindl u. Aschach hinaus die Burgfriedsgränze zu überschreiten haben, zur Mauthentrichtung verpflichtet seien u. daß auch bisher von ihnen die Mauth abgefordert wurde, ich trage somit an: daß dieses Protokoll sammt Beilagen unter Anschluß eines Rathsprotokolls-Extrakts dem kk. Kreisamt berichtlich vorzulegen sei. Die Hr. Votanten sind mit dem Antrage des Hr. Referenten einverstanden daher Conclusum per unanimia Nach dem Antrag des Hr. Referenten. Referat des Hr. M. R. Buberl. K. A. Dekret v. 8 Juli d. J. Z. 8193 wegen Abschaffung des Pferdschwemmens auf dem neben dem Zelherhause an der Enns in der Schönau vorbeiführenden Gangsteige, u. Verbiethung des Ausführens der Jauche bei Tag. Hr. Referent trägt an daß dem Bauverwalter mittlst Abschrift dieses Dekrets aufgetragen werde an der benannten Stelle eine Warnungstafel

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2