Was den von der h. Regierung bezeichneten Standpunkt des neuen Mauthpächterhäuschens anbelangt, so ist derselbe offenbar für das städt. Strassen u. Brükenmauthgefälle ohngeachtet von hieraus immer u. ich glaube mit Recht auf den Grundsatz gehalten wird, daß jede betreffende Parthei, welche von auswärts herein, oder von Seite der zur Stadt gehörigen Ortschaften (darunter Vogelsang) hinaus über die Burgfriedsgränze der Stadt passirt, ohne Rücksicht, ob eben auf der Burgfriedsgränze oder etwas weiter innerhalb desselben der Schranken angebracht ist, diese Mauth zu entrichten schuldig sei, der vortheilhafteste, weil an dieser Stelle der Mauthner an den Strassen von Garsten u. Christkindl in die Ortschaften Stadt u. Vogelsang u. vice versa hinaus anwesend ist, nicht erst ein paar hundert Schritte wegen einzelner passirenden Partheien in Schnee, Regen oder Koth zu machen u. keine Ursache hat, die Passanten aufzuhalten, dieselben leicht wahrnehmen kann, u. durch die auf der Strasse nach Christkindl u. jener nach Garsten angebracht werdenden Schranken so mancher Streit wegen der Mauthentrichtung beseitigt werden wird, da sich manche Partheien zur Zahlung nicht herbeilassen wollen, wenn sie ihnen auf einer Stelle abgefordert wird, wo ein Schrankenbaum nicht ersichtlich ist. Wenn übrigens Kompaß laut des nun errichteten Protokolls erklärt, gegen die Strasse neben die Promenade repoe in die Ortschaft Vogelsang mit den Hausbau weiter zurückbleiben u. somit zum öffentl. Gebrauche ein breiterer Grundflek abtretten zu wollen, wenn die laut des nun eben eingelegten Planes beantragte Form des neuen Mauthhauses nach der Behauptung der Bauverständigen ausführbar ist, so dürfte wohl auch das bisher gehabte Bedenken, daß der Platz durch diese Baustelle verunstaltet würde verschwinden, u. die von der Eleonore Jung gegen diesen Bauplatz vorgebrachten Einwendungen sind ohne dem offenbar von der Art, daß sie weden bei einer politischen noch Justizbehörde einen Anklang finden können.
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