welch doch keinesfalls geringer, als die gegenwärtige Accessistenbesoldung bemessen werden könnte. Da nun der Kanzleipraktikant Georg Leitner dieses Geschäft bereits durch mehr als 7 Jahre ganz unentgeltlich u. zur Zufriedenheit des Maãts besorgt ja sogar durch außerordentliche Verwendung öfters den Distriktsaktuar supplirt hat; so ist dadurch der Stadt gasse, gewiß eine nahmhafte Ersparung zugegangen u. Leitners Belohnung dafür kann sonach nicht anders als billig und gerecht erscheinen. Bei dem Umstande nun, da sich derselbe durch diese ganze Zeit durch anhaltenden u. ausdauernden Fleiß, genauer Beobachtung in Handhabung der für das Polizei- u. Passantenwesen diesfalls bestehenden Vorschriften u. durch ein anständiges u. moralisches Betragen auszeichnete, so glaube ich ihn der angesuchten Remuneration würdig halten zu dürfen, u. schlage diesfalls den Betrag von 50 fl CMz vor und es wäre sohin unter Anschluß eines Rathsprotokollsextraktes u. des Gesuchs der gutächtliche Bericht an das kk. Kreisamt zur Erwirkung der h. Regierungsgenehmigung zu erstatten. Bei allseitigen Einverständniße Conclusum per unanimia Nach dem Antrag des Hr. Referenten. Referat des Hr. Oekonom. Raths Kaindl. 3404. Rechnung über 10 xr CMz für geliefertes Öhl zur Schmirung der Kanonen. Dem Bauverwalter zur Auszahlung. 3405. Detto für die Feuerspritzen. Wie vor. 3381. Anna Staffelmair um Auszahlung von 120 fl CMz für gelieferte Feuerspritzenschläuche. Dem Bauverwalter zur ungesäumten Berichtserstattung.
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