Ökonomische Ratsprotokolle 1846

beanstandet, daß die Straße nach Abbrechung des Thores die gerade Richtung und Breite zwischen den im Grund- und Situationsplane eingezeichneten schwarz punctirten paralellen Linien erhalte; an welche einerseits bey x y der beantragte neue Hausbau angeschloßen werden könne, dann daß 2. für das neue Mauthhäuschen ein anderer Platz als der von der Augenscheinskoõn vorgeschlagene ermittelt werden soll, weil durch die dort beantragte Hausbauführung nicht nur die Einfahrt in die rückwärts stehenden 2 hölzernen Stadeln beirrt, sondern auch eine Feuersgefahr für dieselben herbeygeführt würde. Hierüber wird folgendes angeführt. Was die im besagten Plane ein gezeichnete schwarze Linie linker Hand, wenn man aus der Pfarrgaße hinausgeht, betrifft, so ist ohnehin keine Rede davon, daß auf dieser Seite die Passage verengt werden soll und wenn sich Hr. Dr. Kompaß laut dieses Protokolls verbindet rechter Hand hinaus mit seinem Wohngebäude soweit zurückzubleiben, daß er die auf dieser Seite punctirte Linie nicht überschreitet, so ist der erste Anstandspunct vollständig behoben; dieses ist aber auch ad 2 der Fall, weil laut des erst nun eingelegten Situationsplanes erwiesen ist, daß durch den Bau des Schrankenhäuschens an der beantragten Stelle auf städtischem Grunde die Vicinalstraße nach Garsten noch mehr als 3 Klafter breit bleibt, das Mauthhäusel mehr als 4 Klafter weit von den hölzernen Stadeln entfernt zu stehen kommt und die Zufuhr von der Stadt hinaus und von Garsten herein noch eine Breite von mehr als 5 resp. 3 Klafter haben wird,

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