werthen gesitteten Wandl an den Tag legte und bei Feuersgefahren stets schnelle Hülfe, rastlose Thätigkeit, Umsicht und Unerschrockenheit bewahrte, endlich auch bei den Feuerbeschauen unermüdeten Fleiß, Genauigkeit und Uneigennützigkeit erprobte. 83. Das Feilhauerhandwerk bittet dem Emmanuel Michl aufzutragen, daß er sich von der Ausübung seines Feilhauerbefugnißes enthalte. Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, u. ist dem Emanuel Michl mit dem Auftrage in Abschrift zuzustellen, daß er sich bei dem Umstande, da das Feilhauerhandwerk von dem demselben in der höchsten kk. allg. Hofkammerentscheidung vom 22. 9ber v. J. 36357 vorbelassenen Rechte, diesfalls noch bezüglich der Nothwendigkeit der Ablegung einer Meisterprobe eine gegründete, Vorstellung überreichen zu können und zu dürfen, Gebrauch macht, bis zur Einlangung der darüber zu erfolgenden höchsten Entscheidung von der Ausübung des ihm ertheilten Feilhauerbefugnisses bei Vermendung der sonst eintrettenden Zwangsmaßregeln zu enthalten habe, weil diese Anzeige umso mehr eine aufschiebende Wirkung haben müsse, indem mit dem Antritte und der Ausübung seines Befugnißes bedeutende Auslagen verbunden sind, er auch noch kein akkreditirtes Meisterzeichen, u. keine Concession zu einer zu diesem Betriebe nöthigen erweiterten Feuerstätte u. des Feuerrechtes hat Pospischill. Secret. gelesen. H.
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