Erklärung beyfügt, seinen Aufenthalt dem Bevollmächtigten von 8 zu 8 Tagen bekannt zu geben wovon derselbe unter Rückstellung des Passes rathschl. verständiget wird. 3090. Ludwig Michl Kanzleypractiktant um Enthebung seiner hiesigen Kanzleypraxis. Hierüber wird Bittsteller seiner Verpflichtung als hierämtlicher Kanzleypractikant von heute an enthoben u. ihm bey diesem Anlasse die Zufriedenheit des Maãtes mit seiner willfährigen pünctlichen und fleißigen Dienstleistung seit der Zeit seines Eintrittes den 9. Jänner 1841 bis nun, so wie mit seinem nüchternen streng moralischem Betragen verdientermassen zu erkennen gegeben. Hievon ist er rathschlägig zu verständigen. 3047. Anfrage des Vorstadtpfarramtes ob zwischen den Brautleuten Johann Weindl und Marianna Ditimayr außer dem kanonischen nicht auch das bürgl. Ehehinderniß des Ehebruches obwalte? Es seymit Renote rückzuerinnern, daß durch das abgelegte Geständniß bey der vorgeschriebe nen Religionsprüfung der Ehebruch allerdings als bewiesen und dieses bürgl. Hinderniß als vorhanden ausgesprochen werden müsse, wenn gerichtsordnungsmäßig sichergestellt wäre, daß dieses Geständniß abgelegt wurde, in dem im Falle des Widerspruches der Brautleute das Zeugniß des Seelsorgers weder nach der G. O. noch nach dem Strafund politischen Gesetzen hierüber einen genüglichen Beweis herstellen würde, sondern hierzu zwey Zeugen erforderlich wären, daß man jedoch in dessen Untersuchung von Amtswegen nach § 248 II. Th.
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