2984. Aus dem Referate des Hr. M. Rathes Bleyer. Das Expedit zeigt die Erkrankung des Rechnungsrevidenten und Grundbuchsführers an. Hr. Referent hält nachstehenden Vortrag: Diese Anzeige bestättigt wiederhohlt meine schon im J. 1842 und 1843 aufgestellten subjektiven und objektiven Besorgnisse und rechtfertige meine Behauptung, daß das Grundbuch dem Rechnungsrevidenten abgenommen werden soll, denn abermals liegt derselbe nach dieser Anzeige und der von mir gepflogenen Nachsicht in diesem Zweige der Geschäftsführung in bedeutenden Rückständen. Ich beschränke mich heute nur auf das Bedürfniß des Augenblickes und behalte mir vor, die in den Anforderungen des Dienstes und der Humanität begründeten Maßnahmen dann zu beantragen, wenn durch das ärztliche Gutachten sichergestellt sein wird, wie lange der Krankheitszustand des Loitzenbauer dauern dürfte, und welche Rücksicht seine Ophthalmie erfordere, um ihn vor größerem Unglücke zu bewahren. Da für derlei Fälle im Grunde der Anordnungen des obersten Gerichtshofes und der h. Hofkanzlei schon durch den unterm 16. Dezember 1843 N. 3774 J. einhellig gefaßten Beschluß vorgesehen ist, so halte ich auch heute an ihm fest, und trage an: Diese Anzeige wird zur Wissenschaft genommen, und sind die Geschäftsrückstände des Loitzenbauer sogleich coõnell zu verzeichnen, was durch den Hrn. Rathsauskultanten Neuber und Hrn. Expeditor zu geschehen hat, welche hierüber zu relationiren haben. Dessen ist auch jener wegen persönlicher Intervenirung hierbei, sofern sie ihm möglich ist, oder durch einen Bevollmächtigten zu erinnern. Der k.k. Kreisarzt Dr. Sauter ist anzugehen, sein Gutachten über den Krankheitszustand des Loitzenbauer, dessen wahrscheinliche Dauer und die nöthigen Vorsichten, um ihn vor Rückfällen zu bewahren, abzugeben, die Führung des
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