Politische Ratsprotokolle 1845

Gesellen zu arbeiten und seine Werkstätte dort aufzurichten, da die Tischlergewerbe zu dem Polizeygewerben gehören, deren Ausübung daher blos auf den Bezirk, für welchen sie verliehen sind, beschränkt ist, wornach sich sohin Martin Zimmermann zu benehmen wissen wird, daher ansonst bey jeder derley Uibertrettung als Gewerbsstörer angesehen und bestraft werden müßte, wovon beyde Theile rathschl. zu verständigen. 2254. Verhörs-Prot. mit Leop. Braunsperger, Hausbesitzer N. 2 in Voglsang. Nachdem derselbe den arbeitslosen Zimmergesellen Johann Weissengruber u. die ledige Taglöhnerin Maria Mentlick in die Wohnung aufgenommen hat, ohne hievon die vorgeschriebene Anzeige beym Polizeyamte zu machen und dieses auch geständig ist, so hat er wegen dieses Polizeyvergehens 1 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu erlegen und ist hienach das Erkenntniß auszufertigen. Haydinger Gärber Auskultant

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